Mandat-Anfrage

Neue Mandanten/innen – die nicht nur einmalig die Erteilung eines steuerlichen Rat oder Auskunft benötigen-, zahlen eine Aufnahmegebühr zur Deckung grundlegender Ersteinrichtungskosten inkl. Geldwäscheprüfung (u.a. Hinterlegung Vollmacht zur Steuerlichen Vertretung beim Finanzamt; Bestellung DATEV Meine Steuern). Kostenauslagen zum Datentransfer (Buchungsdaten etc.) durch die Datev eG können ggf. noch hinzu kommen.

Nicht betreut werden:

  • Baugewerbe
  • E-Commerce mit Fokus auf Endverbraucher  (Dropshipping: B2C / OSS)
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Gebäudereinigung
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Pflegebetriebe 
  • Versicherungsmakler
 

Zudem habe ich (wie Sie an mich) hohe Erwartungen an Ihre Vorleistungen, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.

Der erste Auftrag erfolgt schriftlich. Dazu benötige ich Ihren gültigen Personalausweis, den ich gemäß der Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung in Kopie zu meinen Akten nehmen muss. 

Bei Mandatsaufnahme erhalten Sie Zugriff auf meine Merkblattdatenbank und darüber hinaus weitere Checklisten (u.a. Einkommensteuererklärung; Buchhaltung; Jahresabschlussvorarbeiten), die auf Wunsch gerne gemeinsam besprochen werden können.

Wichtige Hinweise zum Mandat. Ein Mandat wird niedergelegt / gekündigt, wenn …

  • Sie Steuern verkürzen oder hinterziehen und dies selbst nicht anzeigen/berichtigen möchten, 
  • Sie planen, Steuern zu verkürzen oder zu hinterziehen und lassen sich davon nicht abbringen, 
  • Sie gegen das Geldwäschegesetz verstoßen,
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant auch nur einseitig gestört ist,
  • Sie die in Rechnung gestellte Steuerberatervergütung nicht zahlen,
  • wesentliche Interessenkonflikte des Beraters bestehen,
  • das Mandat für mich tatsächlich nicht ordnungsgemäß durchführbar ist,
  • das Mandat für die Kanzlei wirtschaftlich untragbar ist.