Als digitaler Steuerberater unterstütze ich Sie persönlich und deutschlandweit.
Schwerpunkte:
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Deutsch und Englisch.
Auf einem Blick:
Kurz gesagt: Weniger Aufwand für Sie – mehr Sicherheit, Struktur und Ruhe im steuerlichen Alltag.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die für viele Leistungen – etwa Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung – einen gesetzlichen Gebührenrahmen vorgibt. Die konkrete Höhe hängt insbesondere vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab.
Für klar definierte Leistungen können individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen werden, beispielsweise in Form von Pauschalpreisen.
Ein kurzes Kennenlerngespräch zur Klärung einer möglichen Zusammenarbeit ist selbstverständlich möglich und kostenfrei.
Für die sichere Übermittlung von Unterlagen und Informationen stelle ich Ihnen bei Bedarf ein geschütztes DATEV-Portal zur Verfügung. Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie anschließend eine erste Kosteneinschätzung.
Bitte teilen Sie bei Ihrer Anfrage möglichst mit, wenn es sich voraussichtlich um eine einmalige Beratungsanfrage handelt. So kann ich Ihr Anliegen von Anfang an passend einordnen.
| Leistung | Honorar ab* |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung (einfach) Arbeitnehmer oder Rentner ohne weitere Einkünfte | 250 € (150 € im Folgejahr) |
| Einkommensteuererklärung (komplexer) Mehrere Einkunftsarten oder internationale Sachverhalte | 450 € |
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung inkl. Steuererklärungen | 350 € |
| Jahresabschluss inkl. Steuererklärungen | 900 € |
| Buchhaltung / steuerliche Aufzeichnungen Je nach Belegvolumen und Branche | 100 € monatlich bzw. 200 € quartalsweise |
| Erstberatungsgebühr |
150 € |
| Besondere Beratungsleistungen insbesondere Steuergestaltungen, -planungen, Gutachten und Stellungnahmen |
Nach Vereinbarung (i. d. R. Festpreis) |
* Alle Angaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und dienen lediglich der Orientierung. Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach dem konkreten Umfang und Aufwand des jeweiligen Mandats.
Kostenrahmen und Transparenz
Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie auf Basis Ihrer Angaben eine transparente Einschätzung des voraussichtlichen Kostenrahmens.
Die Abrechnung erfolgt überwiegend nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gesetzliche Verordnung gibt einen klaren Gebührenrahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich das Honorar nach Umfang, Komplexität, Gegenstandswert und der Qualität Ihrer beigebrachten (digitalen) Unterlagen.
Für klar definierte und gut planbare Leistungen – etwa die Erstellung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen – kommen sowohl Pauschalhonorare als auch individuelle Vergütungsvereinbarungen in Betracht.
Erstkontakt und steuerliche Erstberatung
Ein erstes kurzes Kennenlernen (ca. 10–30 Minuten) ist für Sie kostenfrei. In diesem Gespräch klären wir, ob Ihre Anfrage zu meinem Leistungsspektrum passt und in welchem Rahmen eine Zusammenarbeit sinnvoll ist
Wenn Sie eine konkrete steuerliche Fragestellung haben, können Sie eine einmalige steuerliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Für Verbraucher beträgt die Gebühr hierfür maximal 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Sie kennen damit von Anfang an die Obergrenze der Kosten. Das Gespräch dauert üblicherweise bis zu 90 Minuten und dient einer fundierten Einschätzung Ihrer Situation sowie der Besprechung konkreter Handlungsmöglichkeiten. Entscheiden Sie sich im Anschluss für eine weitergehende Beauftragung, wird diese Gebühr vollständig angerechnet..
Typische Mindesthonorare (Orientierungswerte)
Für häufig nachgefragte Standardleistungen gelten bei einfachen, gut vorbereiteten Fällen in der Regel folgende Mindesthonorare (netto, zzgl. Umsatzsteuer):
Die konkreten Honorare richten sich im Rahmen der StBVV insbesondere nach Umfang, Komplexität und der Qualität Ihrer digitalen Unterlagen und werden vor Beginn der Zusammenarbeit transparent mit Ihnen abgestimmt.
Laufende Beratung und sonstige Leistungen
Beratungsleistungen ohne festen Gegenstandswert sowie sonstige individuelle Tätigkeiten – beispielsweise Bescheidprüfungen oder betriebswirtschaftliche Einschätzungen im laufenden Mandat – werden, sofern gesetzlich nichts anderes gilt oder individuell nichts anderes vereinbart wurde, in der Regel mit 115 € netto zzgl. Umsatzsteuer je Stunde abgerechnet.
Bei umfangreicheren oder besonders komplexen Beratungsprojekten stimmen wir den voraussichtlichen Aufwand und die Vergütung vor Beginn der Tätigkeit individuell ab. So behalten Sie jederzeit den Überblick über die zu erwartenden Kosten und können Ihre Entscheidungen betriebswirtschaftlich einordnen.
Sie möchten Ihre steuerliche Situation besprechen oder prüfen lassen, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist? Dann nutzen Sie gerne mein Kontaktformular.
In der Regel melde ich mich innerhalb von 1–2 Werktagen per E‑Mail bei Ihnen zurück.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Marcus Kather
Steuerberater