Steuerberatung · Berlin & bundesweit
Persönlich.
Direkt. Digital.
Steuerberatung für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen mit anspruchsvolleren steuerlichen Sachverhalten – vollständig digital und direkt durch den Kanzleiinhaber betreut.
- Persönlicher Ansprechpartner
- 100 % digitale Zusammenarbeit
- Beratung auch auf Englisch



Persönliche Betreuung
Sicher & digital
Berlin & bundesweit
Wie ich Sie steuerlich unterstütze
Als freiberuflicher Steuerberater betreue ich meine Mandanten persönlich und unmittelbar. Sie sprechen direkt mit mir – ohne wechselnde Ansprechpartner und unnötige Abstimmungsschleifen.
Jahresabschlüsse &
Steuererklärungen
Erstellung von Jahresabschlüssen sowie betrieblichen und privaten Steuererklärungen.
Finanzbuchhaltung & digitale Prozesse - Neuaufnahme derzeit pausiert
Digitale Finanzbuchhaltung und eine effiziente Zusammenarbeit über moderne DATEV-Lösungen.
Steuerliche & betriebswirtschaftliche Beratung
Persönliche Beratung bei steuerlichen Fragestellungen und unternehmerischen Entscheidungen.
Kommunikation
mit Finanzbehörden
Übernahme der laufenden steuerlichen Kommunikation und Begleitung gegenüber der Finanzverwaltung.
Passt mein Anliegen zur Kanzlei?
Eine gute Zusammenarbeit beginnt damit, dass Anliegen und Ausrichtung zusammenpassen. Meine Kanzlei ist auf eine persönliche und vollständig digitale Betreuung mit folgenden Schwerpunkten ausgerichtet.
- Jahresabschlüsse & Steuererklärungen
für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen - Immobilien & Vermögen
steuerliche Fragestellungen rund um Immobilien und anspruchsvollere Vermögenssachverhalte - Internationale Sachverhalte
steuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Fragestellungen und internationalem Bezug - Existenzgründung
steuerliche Begleitung beim Start in die Selbständigkeit
Meine Kanzlei ist in der Regel nicht auf die laufende Betreuung bargeldintensiver Geschäftsmodelle (z. B. Gastronomie), von E-Commerce-Unternehmen mit umfangreichen Schnittstellen sowie auf die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Steuerstrafverfahren ausgerichtet.
Soweit sinnvoll, empfehle ich Ihnen für diese Bereiche gerne spezialisierte Ansprechpartner.
Honorar & Zusammenarbeit
Transparent und passend zu Ihrem Bedarf
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Je nach Art und Umfang der Leistung kann diese sinnvoll durch eine Vergütungsvereinbarung ergänzt werden – etwa durch Zeitvergütungen oder Festpreise für klar definierte Leistungen. Das bietet insbesondere bei Beratungsleistungen oder zusätzlichem Abstimmungsaufwand mehr Transparenz und Planbarkeit.
Weitere Informationen finden Sie in meinem Merkblatt „Steuerberaterkosten“ (PDF) und auf der Website der Steuerberaterkammer Berlin.
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit:
Was sollte ich bei meiner Anfrage angeben?
Für eine erste Einordnung genügen oft wenige Eckdaten, zum Beispiel:
- gewünschte Art der Unterstützung und betroffenes Jahr,
- Branche, Beruf beziehungsweise Art der Tätigkeit,
- ungefähre Größenordnung, beispielsweise Umsatz oder Einkünfte,
- wichtige Besonderheiten und einzuhaltende Fristen.
Kommt es zu einem weitergehenden Auftrag, erhalten Sie die auf Ihr Anliegen abgestimmten Auftragsunterlagen über FP Sign zur digitalen Freigabe (keine Registrierung notwendig). Wie diese grundsätzlich aussehen, können Sie sich vorab im Muster der Auftragsunterlagen (PDF) ansehen.
Kennenlerngespräch und Beratung
Nach Ihrer Anfrage schlage ich Ihnen den passenden nächsten Schritt vor. Wenn eine laufende Zusammenarbeit in Betracht kommt oder zunächst geklärt werden soll, ob ich für Ihr Anliegen der passende Ansprechpartner bin, kann ein kurzes, kostenfreies Kennenlerngespräch sinnvoll sein. Hierfür erhalten Sie gegebenenfalls einen persönlichen Terminlink.
Geht es dagegen um eine konkrete steuerliche Frage oder Einschätzung, schlage ich Ihnen in der Regel direkt einen kostenpflichtigen Beratungstermin vor.
Was bedeutet digitale Zusammenarbeit?
Unterlagen, Nachrichten und Aufgaben werden sicher über das MyDATEV-Portal ausgetauscht. Steuererklärungen können dort digital geprüft und freigegeben und Auftragsunterlagen elektronisch unterzeichnet werden.
Besprechungen finden grundsätzlich telefonisch oder per Videokonferenz (Microsoft Teams) statt. Die fachliche Prüfung und abschließende Beurteilung erfolgen stets persönlich durch mich.
Wie unterstützen Sie mich über die eigentliche Steuererklärung und Abschlusserstellung hinaus?
Während der Zusammenarbeit erhalten Sie bei Bedarf weiterführende Informationen und praktische Arbeitshilfen. Dazu gehören beispielsweise Checklisten für die Steuererklärung sowie Merkblätter und Fachinformationen zu Buchführung und Aufzeichnungspflichten, Einnahmen-Überschussrechnung, Existenzgründung, E-Bilanz oder Verträgen mit nahestehenden Personen. Ergänzend stelle ich Ihnen ausgewählte Fachinformationen und Arbeitshilfen etablierter Fachverlage zur Verfügung.
Die bereitgestellten Informationen und Arbeitshilfen liegen in der Regel auf Deutsch vor. Für besonders häufig benötigte Unterlagen, beispielsweise Checklisten zur Einkommensteuererklärung, kann ergänzend eine automatisch übersetzte englische Fassung zur Verfügung stehen.
Für Existenzgründer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Lizenz für Lexware Office (bis zum XL-Tarif) für bis zu zwölf Monate kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Als Bestandsmandant erhalten Sie außerdem quartalsweise aktuelle steuerliche Informationen und Steuerbriefings, die Sie über wichtige steuerliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Bei individuellem Beratungsbedarf können Sie jederzeit einen Beratungstermin vereinbaren. Gerade vor Beginn einer Steuererklärung oder eines Jahresabschlusses kann eine kurze vorherige Abstimmung sinnvoll sein, um Besonderheiten, offene Fragen und die benötigten Unterlagen frühzeitig zu klären.
Kann ich meine Buchhaltung selbst führen?
Bei einfachen betrieblichen Verhältnissen ist das grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, dass Geschäftsvorfälle vollständig und fachlich richtig erfasst werden, da die Buchhaltung später die Grundlage für Gewinnermittlung, Jahresabschluss und Steuererklärungen bildet.
Ob eine Selbstbuchung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihren Vorkenntnissen, Ihrer verfügbaren Zeit und der Komplexität Ihres Unternehmens ab. Für bilanzierende Unternehmen empfehle ich grundsätzlich eine laufende fachliche Betreuung der Finanzbuchhaltung.
Kann ich jederzeit den Steuerberater wechseln?
Ein Steuerberatungsmandat kann grundsätzlich jederzeit beendet und ein anderer Steuerberater beauftragt werden („Dienstleistung höherer Art“). Abweichende vertragliche Vereinbarungen und noch offene Honorare sind dabei zu beachten.
Bei der Übernahme einer laufenden Finanzbuchhaltung empfiehlt sich möglichst ein klarer Übergabestichtag. Arbeitet die bisherige Kanzlei ebenfalls mit DATEV, können die vorhandenen Daten häufig elektronisch übertragen werden.
Kann ich Steuerberatungskosten steuerlich absetzen?
Steuerberatungskosten können als Betriebsausgaben abziehbar sein, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Kosten für die Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte können auch Werbungskosten sein – zum Beispiel bei der Vermietung einer Immobilie. Rein privat veranlasste Kosten sind grundsätzlich nicht abziehbar.
Beispiel: Eine kleine GmbH zahlt für einen Jahresabschluss einschließlich Anhang, Offenlegung und betrieblicher Steuererklärungen 1.785 € brutto. Kann sie die enthaltenen 285 € Umsatzsteuer vollständig als Vorsteuer abziehen, verbleiben 1.500 € netto. Mindern diese Betriebsausgaben ihre Ertragsteuern um angenommene 30 %, spart sie weitere 450 € Steuern. Ihre rechnerische Belastung nach Steuern beträgt damit 1.050 €.
Warum lassen sich die Kosten nicht immer vorab genau bestimmen?
Der tatsächliche Aufwand kann auch bei vergleichbaren Leistungen sehr unterschiedlich sein. Sind beispielsweise für eine Steuererklärung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und gut aufbereitet und übernehmen Sie die weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt selbst, ist der Aufwand regelmäßig geringer.
Anders kann es aussehen, wenn zunächst Sachverhalte geklärt, Aufzeichnungen vervollständigt oder Unterlagen mehrfach nachgereicht werden müssen. Auch zusätzliche Abstimmungen, Rückfragen des Finanzamts oder nachträgliche Änderungen können den Aufwand erhöhen.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) trägt solchen Unterschieden Rechnung und bildet grundsätzlich den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung. Je nach Leistung können ergänzend Vergütungsvereinbarungen, beispielsweise Zeitvergütungen oder Festpreise für klar abgegrenzte Leistungen, sinnvoll sein.
Soweit sich der Leistungsumfang anhand Ihrer Angaben ausreichend einschätzen lässt, kann ich Ihnen im Einzelfall vorab eine unverbindliche Honorareinschätzung geben. Erfordert die Kosteneinschätzung bereits eine nähere Prüfung Ihres Sachverhalts oder eine steuerliche Beratung, kann hierfür zunächst ein kostenpflichtiger Beratungstermin sinnvoll sein.
Kann ich vorab eine Honorarschätzung erhalten?
Gerne bin ich bereit, Ihnen eine erste Angebotsschätzung zu erstellen. Auf diese Weise erhalten Sie bereits vorab eine erste Übersicht über die möglichen Kosten und Leistungen, die auf Sie zukommen könnten. Voraussetzung sind aussagekräftige Angaben und gegebenenfalls Vorjahresunterlagen, anhand derer sich Leistungsumfang und Bearbeitungsaufwand mit vertretbarem Aufwand beurteilen lassen.
Benötigte Unterlagen können sicher digital bereitgestellt werden, zum Beispiel im DATEV-Onboarding Portal.
Wie erfolgen Rechnungsstellung und Zahlung?
Bei Steuererklärungen erhalten Sie in der Regel mit Bereitstellung des Entwurfs eine Vorschussrechnung, sofern keine laufende Zusammenarbeit besteht oder etwas anderes vereinbart wurde. Der Vorschuss wird vollständig auf die spätere Schlussrechnung angerechnet.
Rechnungen werden elektronisch über DATEV (e-invoice@datev.de) an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Werden Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet, ist der E-Rechnung in der Regel eine rechnungsbegründende Anlage beigefügt. Wie SIe diese zum Beispiel mit dem Adobe Acrobat Reader DC anzeigen lassen, finden Sie hier in der Wissensdatenbank der DATEV erklärt (Dok.-Nr.: 1023964).
Auf Wunsch ist auch die Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich.
Kontakt
Interesse an einer Zusammenarbeit?
Beschreiben Sie mir kurz Ihre Situation und welche Unterstützung Sie benötigen. Ich prüfe Ihre Anfrage und melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail bei Ihnen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Marcus Kather, M. A.
Steuerberater
Schillingstraße 26
10179 Berlin
+49 (0)30 2977 0800
info@stb-kather.de
Besprechungen finden grundsätzlich telefonisch oder per Videokonferenz statt.
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