Herzlich willkommen!
Ich unterstütze Sie oder Ihr Unternehmen insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, der Steuerdeklaration sowie in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen.
Zu meinen Mandanten zählen überwiegend Immobilienunternehmen, Kapitalgesellschaften und Solo-Selbständige beziehungsweise Freiberufler.
Anders als in größeren Kanzleien haben Sie bei mir einen festen Ansprechpartner: Sie sprechen direkt mit mir – persönlich, verlässlich und auf Augenhöhe.
Für eine digitale, strukturierte und sichere Zusammenarbeit setze ich auf die bewährten Cloud-Lösungen der DATEV.
In einem Erstgespräch gebe ich Ihnen auf Wunsch die Gelegenheit, mir Ihr Anliegen telefonisch vorab zu erläutern. Das Erstgespräch dient ausschließlich der Geschäftsanbahnung und ist daher für Sie kostenlos. Hierfür nehme ich mir gerne etwa 15 Minuten Zeit.
Sind Sie eine Privatperson, Existenzgründer oder haben bisher noch nicht mit einem Steuerberater zusammengearbeitet, findet in der Regel ein Erstberatungsgespräch statt. Hier besprechen wir Ihre steuerliche Situation und den möglichen Auftragsumfang (häufige Dauer etwa 60 Minuten). Dabei können auch erste allgemeine Fragen zu Themen wie Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer und Abschlusserstellung besprochen werden.
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Oft kann ich Ihnen auf Basis Ihrer Auskünfte und Unterlagen im Erstberatungsgespräch eine erste Honorareinschätzung geben.
Ich unterstütze Sie auch als nicht-Bestandsmandat bei der Klärung einmaliger Fragen. Sprechen Sie mich einfach darauf an.
Über den internen Mandantenbereich haben Sie Zugriff auf rund 70 Merkblätter und Checklisten mit zahlreichen Berechnungsbeispielen und Steuertipps zu den wichtigsten Fragen rund ums Steuerrecht. Bei Bedarf stelle ich Ihnen zudem gerne weitere detaillierte Checklisten, zum Beispiel zur zu den Themen Einkommensteuererklärung, Buchhaltung und Jahresabschlussvorarbeiten zur Verfügung.
Steuerberatung auf Englisch? Die Kommunikation per Telefon oder E-Mail kann in Englisch erfolgen. Steuerformulare der Finanzverwaltung zur Prüfung und Freigabe sowie einzelne Programmteile der DATEV (z.B. Mandantendialog Jahresabschluss) sind teilweise nur auf Deutsch verfügbar. Aus dem Grund kann ich Sie nur als Mandanten aufnehmen, wenn Sie über deutsche Lesekenntnisse verfügen.
Erteilen Sie mir eine Empfangsvollmacht für die Finanzverwaltung, dann wird Ihre Post im DATEV Scanzentrum digitalisiert, bearbeitet und im Portal bereitgestellt. Die Originale sende ich Ihnen in regelmäßigen Abständen gebündelt zu, damit Sie alles ordentlich für Ihre Unterlagen haben.
Marcus Kather, M. A.
Steuerberater