Steuerberatung · Berlin & bundesweit

Persönlich.
Direkt. Digital.

Steuerberatung für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen mit anspruchsvolleren steuerlichen Sachverhalten – vollständig digital und direkt durch den Kanzleiinhaber betreut.

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • 100 % digitale Zusammenarbeit
  • Beratung auch auf Englisch
Marcus Kather, M. A.
Steuerberater
10+ Jahre Erfahrung

Persönliche Betreuung

Sicher & digital

Berlin & bundesweit

Leistungen

Wie ich Sie steuerlich unterstütze

Als freiberuflicher Steuerberater betreue ich meine Mandanten persönlich und unmittelbar. Sie sprechen direkt mit mir – ohne wechselnde Ansprechpartner und unnötige Abstimmungsschleifen.

01

Jahresabschlüsse &
Steuererklärungen

Erstellung von Jahresabschlüssen sowie betrieblichen und privaten Steuererklärungen.

02

Finanzbuchhaltung & digitale Prozesse

Digitale Finanzbuchhaltung und eine effiziente Zusammenarbeit über moderne DATEV-Lösungen.

03

Steuerliche & betriebswirtschaftliche Beratung

Persönliche Beratung bei steuerlichen Fragestellungen und unternehmerischen Entscheidungen.

04

Kommunikation
mit Finanzbehörden

Übernahme der laufenden steuerlichen Kommunikation und Begleitung gegenüber der Finanzverwaltung.

Gute Zusammenarbeit

Passt mein Anliegen zur Kanzlei?

Eine gute Zusammenarbeit beginnt damit, dass Anliegen und Ausrichtung zusammenpassen. Meine Kanzlei ist auf eine persönliche und vollständig digitale Betreuung mit folgenden Schwerpunkten ausgerichtet.

  • Jahresabschlüsse & Steuererklärungen
    für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen
  • Immobilien & Vermögen
    steuerliche Fragestellungen rund um Immobilien und anspruchsvollere Vermögenssachverhalte
  • Internationale Sachverhalte
    steuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Fragestellungen und internationalem Bezug
  • Existenzgründung
    steuerliche Begleitung beim Start in die Selbständigkeit

Meine Kanzlei ist in der Regel nicht auf die laufende Betreuung bargeldintensiver Geschäftsmodelle (z. B. Gastronomie), von E-Commerce-Unternehmen mit umfangreichen Schnittstellen sowie auf die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Steuerstrafverfahren ausgerichtet.

Soweit sinnvoll, empfehle ich Ihnen für diese Bereiche gerne spezialisierte Ansprechpartner.

Honorar & Zusammenarbeit

Transparent und passend zu Ihrem Bedarf

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Weitere Informationen  finden Sie in meinem Merkblatt „Steuerberaterkosten“ (PDF) und auf der Website der Steuerberaterkammer Berlin.

Abweichende Vergütungsvereinbarungen können wo Sinnvoll vereinbart, werden etwa Zeitvergütungen oder Festpreise für definierte Leistungspakete.

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit:

Für eine erste Einordnung genügen oft wenige Eckdaten, zum Beispiel:

  • gewünschte Art der Unterstützung und betroffenes Jahr,
  • Branche, Beruf beziehungsweise Art der Tätigkeit,
  • ungefähre Größenordnung, beispielsweise Umsatz oder Einkünfte,
  • wichtige Besonderheiten und einzuhaltende Fristen.


Kommt es zu einem weitergehenden Auftrag, erhalten Sie die auf Ihr Anliegen abgestimmten Auftragsunterlagen über FP Sign zur digitalen Unterschrift (keine Registrierung notwendig). Wie diese grundsätzlich aussehen, können Sie sich vorab im Muster der Auftragsunterlagen (PDF) ansehen.

Nach Ihrer Anfrage schlage ich Ihnen den passenden nächsten Schritt vor. Wenn eine laufende Zusammenarbeit grundsätzlich in Betracht kommt schlage ich häufig ein erstes kostenfreies Kennenlerngespräch vor. Dafür erhalten Sie gegebenenfalls einen persönlichen Terminlink.

Wenn Sie direkt eine eine steuerliche Frage besprechen möchten, schlage ich Ihnen direkt einen kostenpflichtigen Beratungstermin vor. 

Unterlagen, Nachrichten und Aufgaben werden sicher über das MyDATEV-Portal ausgetauscht. Steuererklärungen können dort digital geprüft und freigegeben und Auftragsunterlagen elektronisch unterzeichnet werden.

Besprechungen finden grundsätzlich telefonisch oder per Videokonferenz (Microsoft Teams) statt. Die fachliche Prüfung und abschließende Beurteilung erfolgen stets persönlich durch mich.

Bei einfachen betrieblichen Verhältnissen ist das grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, dass Geschäftsvorfälle vollständig und fachlich richtig erfasst werden, da die Buchhaltung später die Grundlage für Gewinnermittlung, Jahresabschluss und Steuererklärungen bildet.

Ob eine Selbstbuchung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihren Vorkenntnissen, Ihrer verfügbaren Zeit und der Komplexität Ihres Unternehmens ab. Für bilanzierende Unternehmen empfehle ich grundsätzlich eine laufende fachliche Betreuung der Finanzbuchhaltung.

Ein Steuerberatungsmandat kann grundsätzlich jederzeit beendet und ein anderer Steuerberater beauftragt werden („Dienstleistung höherer Art“). Abweichende vertragliche Vereinbarungen und noch offene Honorare sind dabei zu beachten.

Bei der Übernahme einer laufenden Finanzbuchhaltung empfiehlt sich möglichst ein klarer Übergabestichtag. Arbeitet die bisherige Kanzlei ebenfalls mit DATEV, können die vorhandenen Daten häufig elektronisch übertragen werden.

Steuerberatungskosten können als Betriebsausgaben abziehbar sein, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Kosten für die Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte können auch Werbungskosten sein – zum Beispiel bei der Vermietung einer Immobilie. Rein privat veranlasste Kosten sind grundsätzlich nicht abziehbar.

Beispiel: Eine kleine GmbH zahlt für einen Jahresabschluss einschließlich Anhang, Offenlegung und betrieblicher Steuererklärungen 1.785 € brutto. Kann sie die enthaltenen 285 € Umsatzsteuer vollständig als Vorsteuer abziehen, verbleiben 1.500 € netto. Mindern diese Betriebsausgaben ihre Ertragsteuern um angenommene 30 %, spart sie weitere 450 € Steuern. Ihre rechnerische Belastung nach Steuern beträgt damit 1.050 €.

Gerne bin ich bereit, Ihnen eine erste Angebotsschätzung zu erstellen. Auf diese Weise erhalten Sie bereits vorab eine erste Übersicht über die möglichen Kosten und Leistungen, die auf Sie zukommen könnten. Voraussetzung sind aussagekräftige Angaben und gegebenenfalls Vorjahresunterlagen, anhand derer sich Leistungsumfang und Bearbeitungsaufwand mit vertretbarem Aufwand beurteilen lassen. 

Benötigte Unterlagen können sicher digital bereitgestellt werden, zum Beispiel im DATEV-Onboarding Portal.

Bei Steuererklärungen erhalten Sie in der Regel mit Bereitstellung des Entwurfs eine Vorschussrechnung, sofern keine laufende Zusammenarbeit besteht oder etwas anderes vereinbart wurde. Der Vorschuss wird vollständig auf die spätere Schlussrechnung angerechnet.

Rechnungen werden elektronisch über DATEV (e-invoice@datev.de) an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. 

Auf Wunsch ist auch die Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich.

Kontakt

Interesse an einer Zusammenarbeit?

Beschreiben Sie mir kurz Ihre Situation und welche Unterstützung Sie benötigen. Ich prüfe Ihre Anfrage und melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail bei Ihnen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Marcus Kather, M. A.
Steuerberater

Schillingstraße 26
10179 Berlin

+49 (0)30 2977 0800
info@stb-kather.de

Besprechungen finden grundsätzlich telefonisch oder per Videokonferenz statt.

Kontaktformular

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