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  • Erstellungsdatum April 26, 2024
  • Zuletzt aktualisiert April 26, 2024

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Belege müssen sicher und geordnet abgelegt werden (GoBD) – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in digitaler Form im Unternehmen vorliegen. Im Vordergrund stehen dabei die Datensicherheit und vor allem die Unveränderlichkeit der Daten. Dabei gibt es keine Vorschrift, welche Datenverarbeitungssysteme oder welche Hard- und Software in Unternehmen
einzusetzen sind. Jedoch steht fest, dass eine Verfahrensdokumentation aufgrund der GoBD verpflichtend ist.