Beratung und Sonderleistungen

Digitale Beratung und Sonderleistungen

Neben der Steuerdeklaration gehört die Steuerberatung und die betriebswirtschaftliche Beratung aufgrund meiner Erfahrungen zu meinen Kompetenz. Hierzu gehören zum Beispiel die Betreuung bei der Betriebsprüfung, die Einlegung von Rechtsbehelfen oder auch die Unterstützung bei der Existenzgründung.

Zusatzarbeiten (z.B. Einrichtung der Buchhaltung; Offenlegung von Jahresabschlüssen) oder sonstige Beratungsleistungen werden bei normaler Anforderung mit der gesetzlichen Zeitgebühr von EUR 105 je Stunde im Sechs-Minuten-Takt abgerechnet (Mittelgebühr gem. § 13 StBVV,  Höchst-Zeitgebühr = EUR 150; zzgl. gesetzlicher Auslagen, § 16 StBVV, 20%, max. 20 EUR und 19% Mehrwertsteuer). Zur Vereinfachung des Zahlungsausgleichs nutze ich das SEPA-Lastschriftverfahren.

Beispiel: Die Besprechung Ihres Anliegens dauert 30 Minuten. Nach der Beratung kann es sein, dass ich Ihnen zusätzliche Informationen per E-Mail zukommen lasse, weil ich vorsorglich etwas nachlesen möchte, ohne dass ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Das Gesamthonorar hierfür beträgt EUR 74,97 brutto (Beratung 30 min EUR 52,5 plus gesetzl. Auslagenpauschale  § 16 StBVV EUR 10,5 und MwSt. 19% EUR 11,97).

Warum kostet auch eine „kleine“ Frage bereits etwas? Ich helfe Ihnen gerne, aber ich arbeite nicht umsonst, sondern werde im Rahmen der Hilfeleistungen in Steuersachen honorarpflichtig tätig. Das gilt auch dann, wenn kein schriftlicher Auftrag erteilt wurde, da ich für jede Auskunft – auch wenn diese nur nebenbei am Telefon gegeben wurde -, haftbar bin. Ich hoffe Sie verstehen dass. Falls nicht, bin ich nicht der richtige Steuerberater für Sie.

Beratungsleistungen, u.a.

  • Einkommensteuerberatung
  • Unternehmensgründung
  • Verfahrensdokumentation (GoBD)
  • Steuerbelastungsrechnung / Rechtsformvergleich

Typische Beratungsleistung ist zum Beispiel die Unterstützung bei der Einrichtung und laufenden Überwachung der Verfahrensdokumentation (Stichworte: Belegablage / Ersetzendes Scannen / Kassenführung), die aufgrund der GoBD grundsätzlich verpflichtend ist. Mehr erfahren zum Thema Verfahrensdokumentation finden Sie in meiner Präsentation (Download: hier) und zur GoBD im Praxisleitfaden des AWV den sie entweder hier oder direkt auf dessen Website https://www.awv-net.de/.

Verfahrensdokumentation: Ersetzendes Scannen

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