Honorar und Abrechnung
Wie sich mein Honorar berechnet
Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gibt einen bundesweit einheitlichen Gebührenrahmen vor und sorgt für transparente und nachvollziehbare Honorare.
Honorareinschätzung
Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine Honorareinschätzung. Spätestens nach einem Erstberatungsgespräch kann ich Ihnen auf Basis Ihrer konkreten Situation eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten geben. So wissen Sie frühzeitig, in welchem Rahmen sich das Honorar voraussichtlich bewegen wird.
Die Höhe der Gebühr richtet sich im Wesentlichen nach Art, Umfang und tatsächlichem Aufwand der jeweiligen Tätigkeit. Vollständige, zutreffende und gut vorbereitete Unterlagen ermöglichen eine effiziente Bearbeitung und helfen, unnötigen Mehraufwand und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Orientierung zu typischen Honoraren
Zur besseren Einordnung finden Sie nachfolgend unverbindliche Erfahrungswerte (jeweils netto). Diese stellen keine Festpreise dar, sondern dienen lediglich der Orientierung:
- Private Einkommensteuererklärung: etwa 350,00 € bis 1.000,00 € p.a.
- Jahresabschluss für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften (inklusive der zugehörigen Steuererklärungen und Offenlegung): etwa 900,00 € bis 1.800,00 € p.a.
- Buchhaltung für Kleinst- und kleine Unternehmen: etwa 80,00 € bis 150,00 € p.M.
In komplexeren Fällen – etwa bei mehreren Immobilien, Auslandssachverhalten oder erhöhtem Abstimmungsbedarf mit der Finanzverwaltung – kann das Honorar darüber liegen. Die endgültige Honorarhöhe ergibt sich regelmäßig erst im Laufe der Bearbeitung, da sie sich am tatsächlichen Aufwand orientiert.
Vergütungsvereinbarung und Festpreise
Für bestimmte Leistungen, insbesondere betriebswirtschaftliche Beratung oder organisatorische Unterstützung, enthält die StBVV keine oder nur eingeschränkte Regelungen. Um hier von Beginn an klare und transparente Absprachen zu treffen, empfehle ich kanzleiweit den Abschluss einer ergänzenden Vergütungsvereinbarung.
In klar abgrenzbaren Fällen können auch individuelle Leistungspakete mit Festpreisen vereinbart werden (z. B. der Jahresabschluss einer Holding-GmbH). Im Regelfall ist die Abrechnung nach der StBVV jedoch transparenter und für Mandanten häufig auch wirtschaftlicher.
Kennenlerngespräch und Erstberatung
Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines kurzen telefonischen Kennenlerngesprächs, das kostenfrei ist. Dieses dient dazu, grundlegende Fragen zur Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu klären. Eine steuerliche Beratung findet hierbei noch nicht statt.
Wenn Sie ein Erstberatungsgespräch wünschen, teilen Sie mir dies bitte bereits bei der Kontaktaufnahme mit. Dieses Gespräch ist kostenpflichtig und dient der ersten Einordnung Ihrer steuerlichen Ausgangslage (z. B. Angestellter, Vermietung, Selbstständigkeit, Gründung, GmbH) sowie einer groben Einschätzung möglicher Pflichten, Risiken und Handlungsbedarfe.
Weitergehende oder detaillierte steuerliche Beratung zu konkreten Einzelfragen – etwa zu komplexen Gestaltungen – erfordert in der Regel eine gesonderte Beauftragung.
Erstellung, Beratung und Zeitgebühren
Die Gebühr für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses und Ihrer Steuererklärungen umfasst alle üblichen Leistungen, insbesondere:
- Hinweise zur strukturierten Belegzusammenstellung
- Erstellung des Entwurfs inklusive der erforderlichen Anlagen
- Besprechung des Entwurfs
- elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
Hierzu gehören auch kurze Rückfragen zu einzelnen Punkten, etwa zu fehlenden Belegen, einfachen Verständnisfragen oder einer Besprechung von Checklisten, sofern sich der Zeitaufwand im üblichen Rahmen bewegt.
Sonstige Tätigkeiten (z. B. Prüfung von Steuerbescheiden) rechne ich mit einer einheitlichen Zeitgebühr von derzeit 28,75 € je angefangener Viertelstunde (entspricht 115,00 € je Stunde, Stand: Juli 2025) zuzüglich gesetzlicher Auslagen (20%, max. 20 €) und Umsatzsteuer ab.
Was Sie selbst beeinflussen können
Ein wesentlicher Faktor für die Höhe der Gebühren ist die Qualität Ihrer Unterlagen:
- Vollständige und gut vorbereitete Unterlagen ermöglichen eine effiziente Bearbeitung und wirken in der Regel gebührenmindernd.
- Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sowie ein erhöhter Abstimmungsbedarf erhöhen den Bearbeitungsaufwand und können damit das Honorar erhöhen.
Vorschuss und Abrechnung
Zur Aufnahme der Zusammenarbeit oder vor Beginn der Auftragsbearbeitung werden – abhängig von Art und Umfang des Auftrags – einmalige oder unterjährige Vorschüsse angefordert. Diese werden bei der Schlussabrechnung berücksichtigt; ein mögliches Guthaben wird unverzüglich erstattet.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel kalendervierteljährlich. Größere oder einmalige Aufträge (z. B. die Erstellung eines Jahresabschlusses) werden nach Fertigstellung abgerechnet.
Zur Vereinfachung des Rechnungsausgleichs biete ich die Begleichung per SEPA‑Lastschrift an; auf Wunsch ist auch Überweisung möglich.
Weitere Informationen
Wenn Sie sich vorab informieren möchten, finden Sie weiterführende Hinweise im Merkblatt
„Steuerberaterkosten – Was wird wie vergütet?“ (PDF).
Bei Fragen oder wenn Sie vorab Klarheit zu den zu erwartenden Kosten wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.