Honorar
Transparent. Nachvollziehbar. Fair.
1. Grundsatz
Meine Vergütung orientiert sich grundsätzlich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht für typische Leistungen – etwa Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse – einen gesetzlichen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen sich das Honorar bewegt.
Für Leistungen, die gesetzlich nicht oder nur teilweise geregelt sind (z. B. betriebswirtschaftliche Beratung), schließen wir eine ergänzende Vergütungsvereinbarung.
Für regelmäßig wiederkehrende oder gut planbare Leistungen können wir auch Festpreise vereinbaren.
2. Ermittlung der konkreten Gebühr
In der Praxis dient häufig die sogenannte Mittelgebühr als Orientierung. Sie stellt einen anerkannten Richtwert für durchschnittliche Angelegenheiten dar, sofern keine besonderen Umstände eine Abweichung rechtfertigen. Wichtige Kriterien sind insbesondere:
- Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit
- Bedeutung der Angelegenheit
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- besonderes Haftungsrisiko
Im Internet finden Sie bei Interesse verschiedene Honorarrechner (z. B. Steuerberaterkosten Privatpersonen oder Steuerberaterkosten Unternehmen). Diese dienen lediglich der groben Orientierung und bilden die individuellen Besonderheiten eines Mandats nicht immer vollständig ab.
Zusätzlich steht Ihnen mein Merkblatt Steuerberaterkosten als PDF mit weiteren Informationen und Beispielen zur Verfügung.
3. Kennenlernen, Erstberatung und Mandatsaufnahme
Ein kurzes Kennenlerngespräch (ca. 15 Minuten) ist kostenfrei und dient der beiderseitigen Einschätzung, ob eine Zusammenarbeit thematisch und organisatorisch passt.
Benötigen Sie eine erste steuerliche Einschätzung, erfolgt diese im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung. Dafür sind die Besprechung Ihrer Situation und oft auch die Sichtung erster Unterlagen erforderlich.
Eine strukturierte Erstbefassung mit Ihrer steuerlichen Angelegenheit ist Grundlage für eine optimale Unterstützung: Hierfür fällt entweder
- eine Erstberatungsgebühr oder
- bei unmittelbarer Mandatsaufnahme eine Onboarding-Pauschale
in Höhe von 150 € zzgl. USt. an. Beides fällt nie gleichzeitig in der selben Angelegenheit an; der Betrag wird bei anschließender Beauftragung auf das weitere Honorar angerechnet.
Im Rahmen des Onboardings leiste ich insbesondere:
- Durchführung des Erstgespräch bis zu ca. 45 Minuten
- Bereitstellung strukturierter Erstinformationen (z. B. Checklisten, Erstberatungsbriefe, organisatorische Hinweise)
- Anlage der Mandats- und Stammakte
- Durchführung der gesetzlich erforderlichen Identifizierung (GwG)
- Ersteinrichtung der digitalen Zusammenarbeit
- Hinterlegung der Vollmacht
4. Optionale Leistungen und Auslagen
Je nach Bedarf können zusätzlich folgende Leistungen vereinbart werden, etwa
- Buchhaltung: Bereitstellung DATEV Unternehmen online oder alternativ Lexware Office S/XL für Selbstbucher (inkl. 12 Monate Lizenz): 129 € zzgl. USt.
- Jahresabschluss – Offenlegung: 149 € zzgl. USt.
- Jahresabschluss – Präsentation (PowerPoint): 149 € zzgl. USt.
Fremdgebühren und Auslagen (z. B. Software- oder Registerkosten) werden gemäß den gesetzlichen Regelungen weiterberechnet.
5. Zusammenarbeit
Gute steuerliche Beratung braucht Sorgfalt, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein. Ich lege Wert auf eine langfristige, verlässliche Zusammenarbeit mit Mandanten, die strukturierte Prozesse, klare Kommunikation und gegenseitige Verbindlichkeit schätzen.
Vor Auftragsbeginn kann ein angemessener Vorschuss vereinbart werden, der auf die Schlussrechnung angerechnet wird. Zur vereinfachten Zahlungsabwicklung können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegen.