Honorar und Abrechnung

Allgemeines

Meine Leistungen rechne ich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die StBVV legt den Gebührenrahmen für typische Tätigkeiten wie Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratungen fest.

Ein erstes Kennenlerngespräch (ca. 15 Minuten) ist kostenfrei. Es dient dazu, zu klären, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll ist.

Bestehen Rückfragen zur Belegbereitstellung oder sonstige Unklarheiten im Zusammenhang mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen oder der Aufstellung Ihres Jahresabschlusses, empfehle ich Ihnen, diese vor Beginn der Bearbeitung mit mir zu besprechen. Gut vorbereitete und vollständige Unterlagen führen regelmäßig zu einem geringeren Aufwand und damit zu niedrigeren Kosten.
 

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Abrechnung und Gebühren

Grundsätzlich ordne ich jede Leistung einem konkreten Auftrag zu. Leistungen werden nicht mit späteren Tätigkeiten verrechnet, Quersubventionen und Mischkalkulationen vermeide ich bewusst. So bleibt für Sie transparent, welche Leistung welche Kosten verursacht und Rückfragen lassen sich erfahrungsgemäß reduzieren.

In der Regel schreibt die StBVV die Abrechnung auf Basis der Wertgebühr vor. Dabei richtet sich der Gebührenrahmen nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert), etwa der Höhe Ihrer Einkünfte oder Ihres Umsatzes. Bei der Bestimmung der Gebühr sind neben dem Umfang der Tätigkeit weitere Faktoren zu berücksichtigt, insbesondere die Bedeutung und die Komplexität Ihres Anliegens.

Wenn gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart, kommt eine Zeitgebühr zur Anwendung. Beispiele zur Orientierung: 

  • 115 € je Stunde: Vorarbeiten, Nacharbeiten und sonstige Tätigkeiten zum Erstellungsauftrag 
    (z.B. Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz, sonstige Vorarbeiten über das übliche Maß, Prüfung von Steuerbescheiden, Klären von Rückfragen des Finanzamts)
  • 140 € je Stunde: Beratungsleistungen ohne Gegenstandswert
    (z.B. betriebswirtschaftliche Beratung, Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen)
 
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Auslagen (20%, max. 20 €) und Umsatzsteuer. 

Festpreise

Für regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten können auf Wunsch Festpreise vereinbart werden, z.B.:

 
 
Festpreise bieten Ihnen Kalkulationssicherheit und erleichtern die Planung Ihrer jährlichen Steuerkosten. In besonders einfachen oder komplexen Fällen erfolgt die Preisfindung individuell.
 
Für Beratungsleistungen können – je nach Art, Komplexität und Umfang – ebenfalls Festpreise oder feste Stundensätze vereinbart werden. 

Vorschuss und Zahlungsmodalitäten​

Je nach Leistungsart kann ein Vorschuss erhoben werden, der mit der Schlussrechnung verrechnet wird. Dies dient der unterjährigen Finanzierung laufender Arbeiten und verringert den Verwaltungsaufwand.

Für einen bequemen Rechnungsausgleich können Sie auf Wunsch ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegen.