Honorar und Abrechnung

Wie sich mein Honorar berechnet

Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gibt einen bundesweit einheitlichen Gebührenrahmen vor und sorgt für transparente und nachvollziehbare Honorare.

Die Höhe der Gebühr richtet sich im Wesentlichen nach Art, Umfang und tatsächlichem Aufwand der jeweiligen Tätigkeit. Vollständige, zutreffende und gut vorbereitete Unterlagen ermöglichen eine effiziente Bearbeitung und helfen, unnötigen Mehraufwand und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines kurzen telefonischen Kennenlerngesprächs, das kostenfrei ist. Dieses dient dazu, grundlegende Fragen zur Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu klären. Eine steuerliche Beratung findet hierbei noch nicht statt.

Orientierung zu typischen Honoraren

Zur besseren Einordnung finden Sie nachfolgend unverbindliche Erfahrungswerte (jeweils netto). Diese stellen keine Festpreise dar, sondern dienen lediglich der Orientierung: 

  • Private Einkommensteuererklärung: etwa 350,00 € bis 1.000,00 € p.a.
  • Jahresabschluss für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften (inklusive der zugehörigen Steuererklärungen und Offenlegung): etwa 900,00 € bis 1.800,00 € p.a.
  • Buchhaltung für Kleinst- und kleine Unternehmen: etwa 80,00 € bis 150,00 € p.M.


In komplexeren Fällen – etwa bei mehreren Immobilien, Auslandssachverhalten oder erhöhtem Abstimmungsbedarf mit der Finanzverwaltung – kann das Honorar darüber liegen. Die endgültige Honorarhöhe ergibt sich regelmäßig erst im Laufe der Bearbeitung, da sie sich am tatsächlichen Aufwand orientiert.

Vergütungsvereinbarung und Festpreise

Für bestimmte Leistungen, insbesondere betriebswirtschaftliche Beratung oder organisatorische Unterstützung, enthält die StBVV keine oder nur eingeschränkte Regelungen. Um hier von Beginn an klare und transparente Absprachen zu treffen, empfehle ich kanzleiweit den Abschluss einer ergänzenden Vergütungsvereinbarung.

In klar abgrenzbaren Fällen können auch individuelle Leistungspakete mit Festpreisen vereinbart werden (z. B. der Jahresabschluss einer Holding-GmbH). Im Regelfall ist die Abrechnung nach der StBVV jedoch transparenter und für Mandanten häufig auch wirtschaftlicher.

Erstellung, Beratung und Zeitgebühren

Die Gebühr für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses und Ihrer Steuererklärungen umfasst alle üblichen Leistungen, insbesondere:

  • Hinweise zur strukturierten Belegzusammenstellung
  • Erstellung des Entwurfs inklusive der erforderlichen Anlagen
  • Besprechung des Entwurfs 
  • elektronische Übermittlung  an die Finanzverwaltung


Ebenfalls eingeschlossen sind übliche Rückfragen während der Bearbeitung, etwa zu fehlenden Belegen, einfachen Verständnisfragen oder zur Besprechung von Checklisten, soweit sich der hierfür erforderliche Zeitaufwand im normalen Rahmen bewegt.

Beratungsleistungen ohne Gegenstandswert, sonstige Tätigkeiten, die über den üblichen Umfang hinausgehen (z. B. wiederholte Belegnachreichung / Anpassung von Entwürfen) und Zusatzleistungen (z. B. Prüfung eines Steuerbescheid), rechne ich nach einer einheitlichen Zeitgebühr ab. 

Diese beträgt derzeit netto 28,75 € je angefangener Viertelstunde (entspricht netto 115,00 € je Stunde, Stand: Juli 2025).

Bei komplexeren oder wirtschaftlich bedeutenderen Beratungsthemen ist eine gesonderte Beauftragung notwendig. Spätestens nach einem ersten Beratungsgespräch kann ich Ihnen – auf Basis Ihrer Angaben und des gewünschten Beratungsumfangs (z. B. mündliche Beratung, schriftliche Stellungnahme oder Gutachten) – eine erste steuerliche Einschätzung sowie eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Kosten geben. 

So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie eine weitergehende Beratung wünschen. 

Vorschuss und Abrechnung

Zur Aufnahme der Zusammenarbeit oder vor Beginn der Auftragsbearbeitung werden – abhängig von Art und Umfang des Auftrags – einmalige oder unterjährige Vorschüsse angefordert. Diese werden bei der Schlussabrechnung berücksichtigt; ein mögliches Guthaben wird unverzüglich erstattet. Bevorzugen Sie monatliche Vorschüsse teilen Sie mir das einfach kurz mit.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel kalendervierteljährlich. Größere oder einmalige Aufträge (z. B. die Erstellung eines Jahresabschlusses) werden nach Fertigstellung abgerechnet.

Zur Vereinfachung des Rechnungsausgleichs biete ich die Begleichung per SEPA‑Lastschrift an; auf Wunsch ist auch Überweisung möglich.

Weitere Informationen

Wenn Sie sich vorab informieren möchten, finden Sie weiterführende Hinweise im Merkblatt

Steuerberaterkosten – Was wird wie vergütet?“ (PDF). 

Bei Fragen oder wenn Sie vorab Klarheit zu den zu erwartenden Kosten wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.