Ein paar Anmerkungen vorab.
Ohne Sie geht es nicht! Ich kann Sie nur angemessen beraten, wenn Informationen und Unterlagen frühzeitig und möglichst vollständig zur Verfügung gestellt werden. Nehmen Sie meine Hinweise und Empfehlungen bitte erst und arbeiten mit mir zielgerichtet und effektiv zusammen, damit Ihre Kosten möglichst niedrig bleiben. Jede Nachlässigkeit, Abweichung oder Ungenauigkeit erhöht in der Regel die Kosten und bindet mir schlimmstenfalls die Hände.
Was die StB-Kosten hochtreibt! Der reine Erstellungs- oder Buchungsaufwand ist oft nicht so hoch. Unklare Kommunikation, irrelevante Daten und Unterlagen, Beleglücken, Fristversäumnisse, falsche Sortierungen, fehlende Angaben oder Markierungen, Erinnerungen und Wiedervorlagen, klärende Telefonate oder Schreiben, nachträgliche Belege oder Fehlinformationen kosten Zeit, meist mehr als das reine Bearbeiten oder Buchen selbst. Oft müssen die gleichen Arbeitsgänge nochmals wiederholt werden, weil zu viel Zeit bis zur Wiederaufnahme des Falles vergangen ist oder geprüft werden muss, dass nachgereichte Belege nicht doppelt vorhanden sind. Diese Zeiten drum herum und die somit entstehenden Opportunitätskosten zahlen Sie leider mit. Deshalb ist es wichtig, sich aufeinander richtig einzustellen bzw. abzustimmen und die Kommunikation auf das Wesentliche zu beschränken. Hier sind auch Sie gefordert – zugunsten Ihrer Finanzen.
Die Steuerberatungsgebühren sind nicht starr. Sie können und werden sicherlich von Jahr zu Jahr oder von Fall zu Fall schwanken, je nach den Umständen und dem nötigen Zeitaufwand. Pflegeleichte Mandate kommen bei mir regelmäßig günstiger weg, problematische oder beratungsintensive teurer. Das findet immer innerhalb den gesetzlichen Gebührengrenzen statt. Fachliche Beratungen und sonstige Gespräche, Schreiben oder Zeiten, auch über elektronische Medien (Telefon, Email, etc.), sowie alle sonstigen Arbeiten sind stets gebührenpflichtig. Ich zeichne Zeiten und Arbeitsschritte möglichst detailliert mit Beschreibungen in DATEV auf. Die Gesamtzeit einer abzurechnenden Leistung wird am Ende auf die nächste angebrochene Viertelstunde aufgerundet. Es gibt stets verfügbare Zeitnachweise, damit Sie genau wissen, was tatsächlich an Arbeit in dieser Rechnung steckt.
Steuerberaterkosten-Rechner
Gesetzlicher Rahmen.
Es gilt der Rahmen der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV), also eine Spanne zwischen gesetzlicher Mindes- und Höchstgebühr. Die Mittelgebühr (Mittelwert/Normalfall) ist dabei die gerichtlich anerkannte Richtlinie, wenn keine nachweisbaren Gründe dagegen sprechen. Dieser Gebührenahmen bestimmt sich nach Gegenstandswerten, die sich aus Ihrem Umsatz, Ihren Kosten, dem Verkehrswert, dem Wert der Erbschaft, den Einkünften usw. ermitteln (feste Gebühren-Tabellen).
Für Leistungen die nicht in der StBVV geregelt sind, gilt ausschließlich die Zeitgebühr bzw. ein Zeit-Honorar nach den Stundensätzen, wenn nicht anders vereinbart. Sie erhalten auf Wunsch zu jeder Rechnung einen detaillierten Zeit- und Leistungsnachweis.
Die üblichen Tätigkeiten werden pro teilbarer Zeitstunde wie folgt kalkuliert – voraussichtlich neue Werte ab 07/2025.:
- Steuererklärungen: innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens mindestens 105,- € (114,- €) zzgl. USt, jedoch bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze bis zu 150,- € (165,- €) zzgl. USt (siehe oben).
- Steuerberatung: Innerhalb des vollen Gebührenrahmens mindestens 105,- € (114,- €) zzgl. USt, jedoch bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze bis zu 150,- € zzgl. (165,- €) USt (siehe oben).
=> ohne Gegenstandswert:
genau 105,- € (114,- €) zzgl. USt jeweils für allgemeine Beratung, Prüfungen, Recherchen, Berichte und Sonstiges auch mündlich bzw. per Telefon oder E-Mail. Der Satz gilt nicht für Gutachten. -
Buchhaltung / Führen steuerlicher Aufzeichnungen: Innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens mindestens 105,- € (114,- €) zzgl. USt, jedoch bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze bis zu 150,- € (165,- €) zzgl. USt (siehe oben).
=> ohne Gegenstandswert:
genau 105,- € (114,- €) zzgl. USt jeweils für Ersteinrichtung oder Übernahme einer Fremdbuchhaltung, Hilfeleistungen und sonstiges auch mündlich bzw. per Telefon. - Jahresabschluss/Bilanz/EÜR: Innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens mindestens 105,- € (114,- €) zzgl. USt, jedoch bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze bis zu 150,- € (165,- €) zzgl. USt (siehe oben).
- z.B. Gutachten & Umwandlung: Genau 150,- € zzgl. USt – ab 07/2025: 165,- € zzgl. USt für Besprechungen, Berechnungen, Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges, auch per Telefon oder E-Mail.
- Gründung, im ersten Jahr: Genau 105,- € zzgl. USt – ab 07/2025: 114,- € zzgl. USt. für allgemeine Beratung, Tabellen, Berechnungen
Recherchen, Analysen, Berichte und Sonstiges, auch per Telefon oder E-Mail.
Gesetzliche Auslagen = 20% der Einzelgebühr, jedoch maximal jeweils 20,- Euro. Die Gebühren erhöhen sich ggf. noch um Auslagen (pauschale oder tatsächliche) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Abrechnungspraxis.
Bei der Gebührenfindung orientiere ich mich innerhalb des gesetzlichen Rahmens zunächst an der Zeiterfassung. Diese wird im Vergleich mit den üblichen Durchschnittsgebühren stets auf Plausibilität geprüft. Folgende Kriterien sind ebenfalls zu beachten:
- Schwierigkeit (beeinflusst den Zeitbedarf)
- Fall-Umfang (beeinflusst den Zeitbedarf)
- Fall-Bedeutung (beeinflusst den Zeitbedarf)
- Haftungsrisiko (beeinflusst u. a. den Zeitbedarf)
- Einkommenshöhe (beeinflusst das Risiko)
- Vermögenstand (beeinflusst das Risiko)
- Dringlichkeit (Druck erhöht das Risiko)
- Außerordentliche Zeiten (Sonderservice)
- Einkommen und Vermögen (Sozialausgleich)
Je leichter oder komplizierter ein Fall ist, desto günstiger oder teurer wird er. Jeder Fall ist immer neu und jedes Jahr ist anders, denn Dinge und Gesetze ändern sich.
Kleinigkeiten werden pro Quartal, Halbjahr oder Kalenderjahr extra abgerechnet, soweit sich sonst kein größerer Anlass zur Rechnungsschreibung ergibt. Die vielen kleinen Aufgaben bei den vielen kleinen Mandaten werden sonst auf Dauer zu unübersichtlich und nicht immer deckt eine Wertgebühr alle Nebentätigkeiten. Das Prüfen von Steuerbescheiden ist z. B. eine eigene und extra zu vergütende Dienstleistung.
Die Dienstleistung Steuererklärung ist mit Einreichung der Unterlagen abschließend vollbracht. Nacharbeiten sind extra zu vergüten, wenn dieser Aufwand nicht im Verschulden des Beraters liegt.
Die Praxis, sonstige Arbeiten in das Honorar für Steuererklärungen mit einzurechnen, indem man die Zehntel hochzieht, ist rechtlich fragwürdig und äußerst intransparent. Der rechtliche Anspruch auf die erhöhte Wertgebühr ist vor Gericht ebenfalls brüchig. Diese Risiko bin ich nicht bereit einzugehen. Jedem Auftrag wird ein eigenes Honorar zugeordnet, auch wenn es mir mehr Eigenverwaltung schafft.
Die Rechnung erhalten Sie bequem über den DATEV E-Rechnung Service (E-Mail-Adresse: „e-invoice@datev.de).
Erstgespräch.
Ein kostenloses persönliches Erstgespräch zum Kennenlernen bzw. zur Anbahnung eines Mandats ist natürlich möglich und oft nötig. Der zeitliche Rahmen sollte sich dabei aber in Grenzen halten (ca. 15 bis 30 Minuten). Um Missbrauch zu vermeiden findet während des Termins keine Beratung statt. Wünschen Sie direkt ein (Erst-)Beratungsgespräch in dem Sie gezielte fachliche Fragen besprechen können, teilen Sie mir das für meine Planung bitte vorab mit. Gehe ich Aufgrund Ihrer Anfrage davon aus, dass wir im ersten Gespräch direkt in eine steuerliche Beratung reinlaufen, teile ich das mit und bitte Sie vorab mein Formular zum „Erstberatungsauftrag“ auszufüllen.
Erstberatung.
Die in der StBVV genannte „Erstberatung“ mit Deckelung auf 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer gilt nur für reine Verbraucher. Die Erstberatung gilt pro Person oder Personengruppe nur einmal und ist eine rein mündliche Beratung zur Schonung von Privatpersonen. Unternehmen/er/innen sind gesetzlich sofort voll gebührenpflichtig.
Aufnahmegebühren.
Für die Mandatsübernahme bzw. Ersteinrichtung gibt es eine Verwaltungsgebühr, um den damit verbundenen Mehraufwand, die Datenschutzformalien, die Geldwäscheprüfung, die Transparenzregisterprüfung usw. zu decken. Die Gebühr beträgt für:
- Einzelunternehmen (Freiberuf/Gewerbe) = 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (einfache Prüfung)
- Gesellschaften und Körperschaften = 200,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (erweiterte Prüfung)
- Privatpersonen/Ehepaare = 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (einfache Prüfung)
Honorar-Vorschuss.
Von Mandaten wird je nach Leistungsart und Notwendigkeit (z.B. im Krisenfall ) vorab ein Vorschuss verlangt, welcher bei Abschluss des jeweiligen Auftrags auf die Schlussrechnung angerechnet wird.
Bei monatlich angefragten pauschalen Abschlägen (z.B. Buchhaltung) handelt es sich um keine abgeltende Pauschalgebühr, sondern diese dienen lediglich unterjährig zur groben Kostendeckung und werden auf eine Jahresschlussrechnung angerechnet.
Auslagen.
Auslagen werden zur Vereinfachung pauschal oder nach tatsächlich angefallenen Kosten (z. B. Übermittlungskosten E-Bilanz) an die Mandanten/innen weiterbelastet zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.