Honorar und Abrechnung

Allgemeines zum Honorar
Meine Leistungen rechne ich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Diese legt den gesetzlichen Gebührenrahmen für typische Tätigkeiten wie Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratungen fest.

Weitere Informationen zum Download:

Erstgespräch / Erstberatung
Ein kurzes Kennenlerngespräch (ca. 15 Minuten) zur Klärung, ob eine Zusammenarbeit passt, ist selbstverständlich kostenfrei.

Konkrete fachliche Fragestellungen werden im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung besprochen.

Gebühren nach StBVV
Die Höhe der gesetzlichen Rahmengebühr nach § 11 StBVV richtet sich unter anderem nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. 

Gut vorbereitete und abgestimmte Unterlagen reduzieren in der Regel den Aufwand – und damit die Gebühr.

Festpreise
Auf Wunsch können für wiederkehrende Leistungen Festpreise vereinbart werden, z.B. für


Die Festpreise orientieren sich an durchschnittlichen Fällen und ermöglichen Ihnen planbare Kosten.

Abrechnung nach Zeit
Eine Abrechnung nach Zeit erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder individuell vereinbart ist. 

Für allgemeine laufende Rückfragen und unterstützende Tätigkeiten beträgt die Gebühr 115 € pro Stunde. Dies betrifft beispielsweise:

  • Unterstützung bei Abschluss- oder Buchhaltungsvorarbeiten
  • Klärung sonstiger Rückfragen per E-Mail oder Telefon
  • Abstimmung und Korrespondenz mit dem Finanzamt oder Dritten sowie Nachreichungen von Unterlagen


Bei besonders bedeutenden, dringenden oder komplexen Aufgaben (z. B. Betriebsprüfung, Unternehmensgründung, Umstrukturierung, Investitions- und Steuerplanungen) wird eine gesonderte Gebühr vereinbart. 

Der gesetzlich zulässige Höchstsatz beträgt 164 € pro Stunde (Stand: Juli 2025). Dieser kommt jedoch nur in entsprechend bedeutenden und außergewöhnlichen Fällen zur Anwendung und wird vorab abgestimmt (z.B. Abwehr unmittelbar bevorstehender Vollstreckungsmaßnahmen).
 

Die Abrechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde (§ 13 StBVV)

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Auslagen (20 %, max. 20 €) und Umsatzsteuer.

Abrechnung nach Zeitaufwand
Falls eine Zeitgebühr nach der StBVV zulässig oder vereinbart ist, richtet sich der Stundensatz nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Unverbindliche Orientierungswerte für Bestandsmandate (Stand: Juni 2025):

  • 115 € / Stunde – übliche Tätigkeiten
    (z.B. Abschlussvorarbeiten, Prüfung Steuerbescheid, Rückfragen zu sonstigen Themen per E-Mail oder Telefon)
  • 135 € / Stunde – anspruchsvollere Tätigkeiten
    (z.B. Außenprüfung, betriebswirtschaftliche Beratung, Betriebsaufgabe)

Die Übergänge zwischen den Gebühren sind in der Praxis fließend. Berücksichtigt werden auch Zeiten für auftragsbezogene Vorbereitung  und Nachbereitung Ihrer Angelegenheit. Die Beträge verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Auslagen (20%, max. 20 €) und Umsatzsteuer.

Transparente Abrechnung
Damit Sie jederzeit genau nachvollziehen können, wofür Kosten entstehen, wird jede Leistung einem konkreten Auftrag zugeordnet. Tätigkeiten werden daher nicht mit später erbrachten Leistungen verrechnet oder vermischt.

Bei privaten Einkommensteuermandaten wird häufig eine zusammenfassende Betrachtung gewählt, da diese hier praktikabel ist.

Ihre Vorteile:  

  • Sie wissen jederzeit, welche Leistung welchen Wert hat
  • Keine stillen Quersubventionen oder unklare Mischkalkulationen
  • Weniger Rückfragen und Abstimmungsaufwand

Vorschuss und Zahlungsmodalitäten
Von Mandaten wird je nach Leistungsart und Notwendigkeit ein pauschaler Vorschuss verlangt, welcher bei Abschluss des jeweiligen Auftrags auf die Schlussrechnung angerechnet wird. Das dient einerseits zur unterjährigen Deckung langfristiger Arbeiten und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Für einen einfachen Rechnungsausgleich können Sie auf Wunsch ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegen.

Honorarrechner

Die bereitgestellten Honorarrechner orientieren sich an der StBVV und sollen eine grobe Orientierung bieten. Aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit berücksichtigen sie jedoch nur wenige Parameter und keine individuellen Besonderheiten.

Gut zu wissen:
Bei der Wahl der Rahmengebühr gemäß § 11 StBVV orientiere ich mich zunächst an der Zeit, die ich für Ihren Auftrag aufgewendet habe. Intern kalkuliere ich dabei mit einem Stundensatz von mindestens 115 €, bei Einhaltung der Mittelgebühr bis zu 150 € – unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie  etwa der Bedeutung der Angelegenheit und der Schwierigkeit. 

Damit ist die Angemessenheit der gesetzlichen Gebühr bereits grundsätzlich gewährleistet. 

Bei vollständigen und gut geordneten Unterlagen sowie einem durchschnittlichen Aufwand bewegen sich die Gebühren für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse in der Regel zwischen Mindest- und Mittelgebühr.

Beispiele zur Einschätzung des Gebührenrahmens
Einkommensteuererklärung
Gebühr Voraussetzungen / Wann anzuwenden ESt-Erklärung - Beispiele
Mindestgebühr Sehr einfacher Fall mit geringem Aufwand Ledige Person mit nur nichtselbständigem Einkommen und einer Lohnsteuerbescheinigung
Gebühr unter Mitte Etwas unterdurchschnittlicher Aufwand Rentner mit nur einer Rente und wenigen Werbungskosten
Mittlere Gebühr Normaler, durchschnittlicher Bearbeitungsaufwand Arbeitnehmer-Ehepaar mit Kindern, mehreren Lohnsteuerbescheinigungen und Sonderausgaben
Gebühr über Mitte Überdurchschnittlicher Aufwand, aber kein Extremfall Selbstständiger mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung und mehreren Nebeneinkünften
Höchstgebühr Besonders hoher Aufwand oder komplexe Verhältnisse Auslandssachverhalte, mehrere Einkunftsarten, umfangreiche Rückfragen und Nachweise
Gebühr Voraussetzungen / Wann anzuwenden Buchhaltung - Beispiele
Mindestgebühr Sehr einfacher Fall mit geringem Aufwand Kleinstunternehmen mit wenigen monatlichen Buchungssätzen, z. B. 10 Belege
Gebühr unter Mitte Etwas unterdurchschnittlicher Aufwand Kleinbetrieb mit geringer Beleganzahl und gut sortierten Unterlagen
Mittlere Gebühr Normaler, durchschnittlicher Bearbeitungsaufwand Mittelständisches Unternehmen mit regelmäßigem Monatsabschluss, ca. 100–200 Buchungssätze
Gebühr über Mitte Überdurchschnittlicher Aufwand, aber kein Extremfall GmbH mit komplexeren Buchungsstrukturen, z. B. Debitoren/Kreditorenbuchhaltung
Höchstgebühr Besonders hoher Aufwand oder komplexe Verhältnisse Großunternehmen mit umfangreicher Belegmenge, Kostenstellenrechnung, Vorsteuerberichtigung § 15a UStG
Gebühr Voraussetzungen / Wann anzuwenden Jahresabschluss - Beispiele
Mindestgebühr Sehr einfacher Fall mit geringem Aufwand Einzelunternehmer mit einfacher Bilanzstruktur, keine Besonderheiten, gute Buchhaltung
Gebühr unter Mitte Etwas unterdurchschnittlicher Aufwand Kleine GmbH mit wenigen Geschäftsvorfällen, vollständig vorbereitete Unterlagen
Mittlere Gebühr Normaler, durchschnittlicher Bearbeitungsaufwand GmbH mit typischem Umfang, Rückstellungen, Anlagevermögen und Rückfragen zum Jahresende
Gebühr über Mitte Überdurchschnittlicher Aufwand, aber kein Extremfall Kapitalgesellschaft mit umfangreicher Buchhaltung, Konsolidierung von Tochtergesellschaften
Höchstgebühr Besonders hoher Aufwand oder komplexe Verhältnisse Internationale Verflechtungen, steuerliche Sonderthemen (z. B. Organschaft), viele Rückfragen und Anpassungen
Gebühr Voraussetzungen / Wann anzuwenden Steuerberatung - Beispiele
Mindestgebühr Sehr einfacher Fall mit geringem Aufwand Kurze telefonische Auskunft zu einem Pauschbetrag, z. B. Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern
Gebühr unter Mitte Etwas unterdurchschnittlicher Aufwand Beratung zu einem einfachen Thema wie der Wahl der Steuerklasse bei Ehegatten
Mittlere Gebühr Normaler, durchschnittlicher Bearbeitungsaufwand Steuerliche Stellungnahme zur geplanten Vermietung einer Immobilie mit typischen Fragen zu AfA und Werbungskosten
Gebühr über Mitte Überdurchschnittlicher Aufwand, aber kein Extremfall Beratung zur optimalen Rechtsformwahl bei Gründung eines Unternehmens mit mehreren Gesellschaftern
Höchstgebühr Besonders hoher Aufwand oder komplexe Verhältnisse Steuerliche Gestaltungsberatung bei internationalem Konzern, Umwandlung oder Holdingstruktur mit Gutachten

Fee examples

The following table contains non-binding examples, in each case plus 19% VAT. Further examples can be found on the website of the Berlin Chamber of Tax Consultants.

Micro-limited company (e.g. GmbH)

Performance period: two years

Paramenters: Revenues = 15.000 €; Total assets = 20.000 €; Employees = None

Services 1. Year 2. Year
Annual financial statements (including preparation report) 400,00 € 400,00 €
Filing in the Federal Gazette 150,00 € 150,00 €
Company tax returns (corporate income tax, trade tax, VAT) and e-balance sheets 400,00 € 400,00 €
Review of tax assessment notices 85,00 € 85,00 €
Total fee 1.035,00 € 1.035,00 €
Micro-limited company (e.g. GmbH), incl. accounting

Performance period: two years

Paramenters: Revenue = 15.000 €; Total assets = 20.000 €; Employees = None

Services 1. Year 2. Year
Accouting setup (incl. providing DATEV Unternehmen online) 250,00 €
Accounting - Quaterly (approx. 20 receipts each) 400,00 € 400,00 €
Clarification of missing receipts or additional reconciliations in the first year (2 hours à 115 €) 230,00 €
Annual financial statements (including preparation report) 400,00 € 400,00 €
Filing in the Federal Gazette 150,00 € 150,00 €
Company tax returns (corporate income tax, trade tax, VAT) and e-balance sheets 400,00 € 400,00 €
Review of tax assessment notices 85,00 € 85,00 €
Total fee 1.915,00 € 1.435,00 €
Self-employed / Freelancer

Perfomance period: two years

Paramenters: Income = 65.000 €; Expsenses = 10.000 €; Employees = None

Services 1. Year 2. Year
Import of external accounting / Additional reconciliation work
in the first year (3 hours at 115 €)
115,00 €
Business tax returns (including Annex EÜR) 550,00 € 550,00 €
Private tax return without other income 200,00 € 200,00 €
Review of tax assessment notices 65,00 € 65,00 €
Total fee 930,00 € 815,00 €
Self-employed / freelancer (including tax record keeping)

Performance period: two years

Paramenters: Income = 65.000 €; Expenses = 10.000 €; Employees = None

Services 1. Year 2. Year
Accounting setup (including provision of DATEV Unternehmen online 250,00 €
Tax records - Quarterly (approx. 50 documents each) 600,00 € 600,00 €
Clarification of missing receipts and additional coordination effort
in the first year (2 hours at €115))
230,00 €
Business tax returns (including Annex EÜR) 550,00 € 550,00 €
Private tax return without other income 200,00 € 200,00 €
Review of tax assessment notices 65,00 € 65,00 €
Total fee 1.895,00 € 1.415,00 €
Private income tax return (including purchase of rental property)

Performance period: two years

Paramenters: Income from work = 120.000 €; Income from letting = 10.000 €

Services 1. Year 2. Year
General form (including extraordinary expenses, special expenses, pension expenses) 250,00 € 200,00 €
Annex N for employees 300,00 € 250,00 €
Annex for letting and leasing 250,00 € 200,00 €
Preliminary work for the income from letting (e.g. purchase price allocation,
determination of depreciation base) in the first year (3 hours at 115 €)
345,00 €
Review of tax assessment notices 65,00 € 35,00 €
Subsequent submission of documents for property purchase for the first year (1 hour at 115 €) 115,00 € – €
Total fee 1.325,00 € 685,00 €
Private income tax return

Performance period: two years

Paramenters: Income from work = 120.000 €

Services 1. Year 2. Year
General form (including extraordinary expenses, special expenses, pension expenses) 250,00 € 200,00 €
Annex N for employees 300,00 € 250,00 €
Review of tax assessment notices 35,00 € 35,00 €
Total fee 582,00 € 485,00 €