Abrechnungspraxis und Gebühren nach der StBVV für Jahresabschluss, Steuern sowie Beratung

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei der Gebührenfindung sind folgende Kriterien nach § 11 StBVV zu beachten:

  • Schwierigkeit (beeinflusst den Zeitbedarf)
  • Fall-Umfang (beeinflusst den Zeitbedarf)
  • Fall-Bedeutung (beeinflusst den Zeitbedarf)
  • Haftungsrisiko (beeinflusst u. a. den Zeitbedarf)
  • Einkommenshöhe (beeinflusst das Risiko)
  • Vermögenstand (beeinflusst das Risiko)
  • Dringlichkeit (Druck erhöht das Risiko)
  • Außerordentliche Zeiten (Sonderservice)
  • Einkommen und Vermögen (Sozialausgleich)


Um meine Dienstleistungen auch kleineren und arbeitsintensiveren Mandaten anbieten zu können, eine Konzentration auf die eigentliche Bearbeitung Ihrer (steuerlichen) Angelegenheit zu ermöglichen und transparent arbeiten zu können, wird der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorgeschlagen. 

In der Praxis kalkuliere ich im ersten Schritt mit mindestens 115,- € / Stunde jedoch bei Einhaltung der Mittelgebühr bis zu 165,- € / Stunde, d.h. analog zur Zeitgebühr nach § 13 StBVV ab Juli 2025. Hierdurch ist die Angemessenheit der Gebühr bereits grundsätzlich gewährleistetJe leichter oder komplizierter ein Fall ist, desto günstiger oder teurer wird er. Jeder Fall ist immer neu und jedes Jahr ist anders, denn Dinge und Gesetze ändern sich. 

Oft kann ich Ihnen auf Basis Ihrer Auskünfte und Unterlagen im Erstberatungsgespräch eine erste Honorareinschätzung geben. 

Steuerberaterkosten-Rechner

Für die Ermittlung der Gebührenhöhe von steuerlichen Beratungsleistungen ist der Wert des wirtschaftlichen Interesses von besonderer Bedeutung. 

Beispiele:

  • Unternehmensverkauf → Kaufpreis
  • Immobilienberatung → Verkehrswert der Immobilie
  • Finanzierungsberatung → Höhe des Darlehens
  • Steuerliche Streitfragen → Steuerliche Auswirkung
  • Rechtsformwechsel → Jahresumsatz des Unternehmens

Fehlen genaue Werte, wird der Gegenstandswert geschätzt. Ist dieser nicht bestimmbar (z. B. bei einer Prüfungsanordnung), kommt die Zeitgebühr zur Anwendung. Berücksichtigt werden dann sämtliche Zeiten die Sie mich in Anspruch nehmen, auch mündlich, per Telefon oder E-Mail. 

Erstberatungspaket für Unternehmer (auf Wunsch)350,- € pauschal
Bis zu 2 Stunden allgemeine gesprächsorientierte Beratung; Inkl. Checklisten, Merkblätter und Mustervorlagen. Ideal für Gründer und Unternehmer, die Orientierung suchen (u.a. Abgabe- und Aufstellungsfristen; Aufzeichnungspflichten; Ausschüttungen GmbH; Buchhaltung; Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Fahrplan zum GmbH-Abschluss; Rechtsform- und Steuerbelastungsvergleich).

DATEV Unternehmen online

  • Bereitstellung DUO / Einrichtung Buchhaltung (Standard): 199,- € pauschal
  • DUO, Belege Online <5 GB Speicher; Bis zu 3 Bankverbindungen; IT-Service- und Sicherheitsgebühr: 20,- € p.M.
 
Offenlegung / Hinterlegung: 130 ,- € pauschal

Sonstige Tätigkeiten nach Zeit (d.h. ohne Gegenstandswert):

  • Erstberatungsgespräch115,- € je Stunde => Verbraucher max. 190,- €
    Mit der Gebühr abgegolten ist ebenfalls später ggf. auch der erste Aufwand im Rahmen der Aufnahme als Bestandsmandat (u.a. Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz; Einrichtung MyDATEV Portal; Hinterlegung der Vollmacht zur steuerlichen Vertretung; Willkommens-E-Mail mit weiteren Informationen und Zugang zur Merkblatt-Datenbank). 
  • Betriebswirtschaftliche Beratung: 150,- € je Stunde  => Existenzgründer im ersten Jahr 115,- € je Stunde 
  • Sonstige Leistungen: 115,- € je Stunde
    Zum Beispiel: Beratung zwischen Tür und Angel; Einrichtung der Buchhaltung; Prüfung von Steuerbescheiden; Kommunikation mit Finanzverwaltung; Vorarbeiten über das übliche Maß; Zusatzarbeiten.

     

Zeiten werden laufend über das Steuerberater-EDV-System der DATEV eG im 6-Minuten-Takt (1/10 einer Stunde) erfasst und automatisch zur Verfügung gestellt, wenn nach Zeit abgerechnet wird (vgl. E-Rechnung und rechnungsbegründende Anlage).

Mandaten erhalten je nach Leistungsart und Notwendigkeit (z.B. im Krisenfall; Beginn der Erstellungsarbeiten bei Neumandaten; Raterteilung oder sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Erstellungsauftrag, § 21 StBVV) eine Vorschussrechnung (§ 8 StBVV). Ein Vorschuss wird bei der Schlussrechnung verrechnet. Ein mögliches Guthaben wird unverzüglich erstattet.

Die Gebühr für Rat oder Auskunft (z.B. Erbschaftsteuerberatung) ist gegebenenfalls auf eine Gebühr anzurechnen, die für eine sonstige Tätigkeit  (z.B. Erbschaftsteuererklärung) anfällt, wenn diese damit zusammenhängt (vgl. § 21 Abs. 1 StBVV).

Entstehen Ihnen Kosten für die Erstellung Ihrer Steuererklärung (z.B. 1.000,- €) und sind diese nicht privat veranlasst (z.B. Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung), dann können diese oft als Betriebsausgabe oder Werbungskosten Ihre Steuerlast in Höhe Ihres individuellen Grenzsteuersatzes mindern (z.B. bei 40% = 400,- €), so dass die tatsächlichen effektiven Kosten für Sie niedriger sind (z.B. 600,- €).

Alle Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Auslagen und Umsatzsteuer.

Auf Wunsch kann bei Bestandsmandaten das SEPA-Lastschrift-Mandat eingerichtet werden.