Honorar und Abrechnung
Allgemeines
Meine Leistungen rechne ich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die StBVV legt den Gebührenrahmen für typische Tätigkeiten wie Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratungen fest.
Ein erstes Kennenlerngespräch (ca. 15 Minuten) ist kostenfrei. Es dient dazu, zu klären, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll ist.
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Abrechnung und Gebühren
Grundsätzlich ordne ich jede Leistung einem konkreten Auftrag zu. Leistungen werden nicht mit späteren Tätigkeiten verrechnet, Quersubventionen und Mischkalkulationen vermeide ich bewusst. So bleibt für Sie transparent, welche Leistung welche Kosten verursacht und Rückfragen lassen sich erfahrungsgemäß reduzieren.
In der Regel schreibt die StBVV die Abrechnung auf Basis der Wertgebühr vor. Dabei richtet sich der Gebührenrahmen nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert), etwa der Höhe Ihrer Einkünfte oder Ihres Umsatzes. Bei der Bestimmung der Gebühr sind neben dem Umfang der Tätigkeit weitere Faktoren zu berücksichtigt, insbesondere die Bedeutung und die Komplexität Ihres Anliegens.
Wenn gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart, kommt eine Zeitgebühr zur Anwendung. Beispiele zur Orientierung:
- 115 € je Stunde: Vorarbeiten, Nacharbeiten und sonstige Tätigkeiten zum Erstellungsauftrag
(z.B. Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz, sonstige Vorarbeiten über das übliche Maß, Prüfung von Steuerbescheiden, Klären von Rückfragen des Finanzamts) - 140 € je Stunde: Beratungsleistungen ohne Gegenstandswert
(z.B. betriebswirtschaftliche Beratung, Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen)
Festpreise
Für regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten können auf Wunsch Festpreise vereinbart werden, z.B.:
- Jahresabschluss (ab 01.01.2025)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (ab 01.01.2025)
- Buchhaltung (ab 01.01.2025)
Vorschuss und Zahlungsmodalitäten
Je nach Leistungsart kann ein Vorschuss erhoben werden, der mit der Schlussrechnung verrechnet wird. Dies dient der unterjährigen Finanzierung laufender Arbeiten und verringert den Verwaltungsaufwand.