Transparente Honorare

Transparenz ist mir wichtig – auch beim Honorar. Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie vor Beginn der Zusammenarbeit eine nachvollziehbare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. So wissen Sie frühzeitig, womit Sie rechnen können, und können die nächsten Schritte in Ruhe planen.

Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), welche den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung von Steuerberaterleistungen vorgibt. In geeigneten Fällen können Leistungen auch auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung (z. B. Zeitgebühr oder Pauschalen) abgerechnet werden. 

Typische Kostenrahmen für die laufende Betreuung

Die konkrete Höhe des Honorars hängt insbesondere vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Vollständige und gut vorbereitete Unterlagen helfen dabei, den Bearbeitungsaufwand gering zu halten und damit auch die Kosten möglichst niedrig zu halten. Die folgenden Werte geben Ihnen eine realistische Orientierung für typische Fälle (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer): 

  • Einkommensteuererklärung mit mehreren Einkunftsarten
    (z. B. Vermietung oder ausländische Einkünfte): ca. 300 € – 1.000 € pro Jahr
  • Betriebliche Steuererklärungen für Freiberufler und Einzelunternehmen (inkl. EÜR)
    ca. 300 € – 800 € pro Jahr
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen für kleine Kapitalgesellschaften (inkl. E-Bilanz, Offenlegung)
    ca. 1.000 € – 2.500 € pro Jahr
  • Finanzbuchhaltung
    ca. 100 € – 250 € je Monat
  • Sonstige Tätigkeiten
    (z. B. Begleitung bei Betriebsprüfungen, Prüfung von Steuerbescheiden, laufende Einzelfragen): ab ca. 115 € pro Stunde


Der tatsächliche Aufwand und damit die Höhe der Kosten kann je nach Einzelfall abweichen. Hierüber sprechen wir vor Beginn der Zusammenarbeit.

Beratung, Gestaltung und Planung

Der Aufwand für weitergehende Beratung, Gestaltung und Planung hängt von Ihren Zielen und der Komplexität Ihres Vorhabens ab. Manchmal genügt eine kurze mündliche Ersteinschätzung zur Orientierung, in anderen Fällen ist eine ausführliche schriftliche Stellungnahme oder sogar ein Gutachten sinnvoll. 

Eine grundsätzliche Einschätzung zu einem möglichen Ferienhauskauf in einigen Jahren unterscheidet sich zum Beispiel deutlich von der kurzfristigen steuerlichen Begleitung beim Erwerb eines Geschäftshauses oder der Umstrukturierung eines Unternehmens. Für solche weitergehenden Beratungen, die über die üblichen laufenden Rückfragen hinausgehen, bespreche ich den konkreten Beratungsbedarf und das Honorar vorab transparent mit Ihnen.

Erstberatung

Bei konkreten steuerlichen Fragestellungen können Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Für Verbraucher beträgt die Gebühr hierfür gesetzlich maximal 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Sofern sich an die Erstberatung eine weitergehende Beauftragung anschließt, kann die Gebühr für die Erstberatung ganz oder teilweise auf das weitere Honorar angerechnet werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Vergütung von Steuerberaterleistungen finden Sie im Merkblatt Steuerberaterkosten oder z. B. bei der Steuerberaterkammer Berlin.