Honorar / Kosten
Transparente Grundlage
Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese bietet im Regelfall eine bewährte sowie für beide Seiten eine bewährte, transparente und nachvollziehbare Grundlage der Abrechnung.
In bestimmten Fällen kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung jedoch die für beide Seiten sachgerechtere Lösung sein (z. B. Pauschal– und Zeitgebühren). So kann die Vergütung den Besonderheiten des jeweiligen Mandats besser Rechnung tragen.
Dies betrifft insbesondere Leistungen, für die keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht (z. B. betriebswirtschaftliche Beratung), zeitlich nicht verlässlich planbare Tätigkeiten wie die Aufarbeitung mehrjähriger Fremdbuchhaltungen sowie besondere Konstellationen, etwa Holding- oder vermögensverwaltende Gesellschaften mit geringem laufenden Betreuungsaufwand trotz hoher Gegenstandswerte.
Mir ist wichtig, dass die voraussichtlichen Kosten für Sie jederzeit transparent und gut nachvollziehbar sind. Deshalb informiere ich Sie vor einer Beauftragung über die vorgesehene Abrechnungsgrundlage und die zu erwartenden Kosten.
Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen im Merkblatt Steuerberaterkosten sowie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Berlin.
Schnell orientieren: Honorarrechner
Damit Sie schnell eine erste Orientierung erhalten, stehen Ihnen mehrere Honorarrechner zur Verfügung. Sie bieten eine unverbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Kosten häufig nachgefragter Leistungen:
Für sonstigen Leistungen die sich nicht sinnvoll über einen Honorarrechner darstellen lassen, weil diese etwa nach Zeitaufwand abgerechnet werden (z. B. betriebswirtschaftliche Beratung, Begleitung von Betriebsprüfungen, Steuerbescheidprüfung), können Sie als erste Orientierung in der Regel mit einer Vergütung von etwa 115 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Stunde rechnen.
Bei Leistungen, für die gesetzlich eine Wertgebühr vorgesehen ist (z. B. Anträge, Berichtigungen von Steuererklärungen), richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben, sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Abrechnung und Vorschüsse
Bei einer laufenden, unterjährigen Zusammenarbeit erfolgt die Abrechnung in der Regel quartalsweise.
Bei einmaligen oder jährlich wiederkehrenden Leistungen (z. B. Steuererklärungen) erhalten Sie üblicherweise eine Vorschussrechnung zusammen mit der Übersendung des Entwurfs, spätestens vier Wochen nach Beginn der Bearbeitung.
Sofern sich im weiteren Verlauf keine zusätzlichen, nicht vorhersehbaren Tätigkeiten ergeben (z. B. nachträgliche Unterlagen), entspricht diese in der Regel bereits der späteren Schlussrechnung. Die Schlussrechnung erhalten Sie spätestens nach Abschluss der steuerlichen Veranlagung.
Erfolgt eine Abrechnung auf Zeitbasis, finden Sie den Tätigkeitsnachweis in der Anlage zur E-Rechnung.
Auf Wunsch kann zur vereinfachten Zahlungsabwicklung ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt werden.
Steuerberaterkosten können steuerlich berücksichtigt werden
Je nach Art der Leistung können die Kosten eines Steuerberaters steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Dadurch kann sich die tatsächliche finanzielle Belastung reduzieren.
Ob und in welchem Umfang die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, richtet sich nach Ihrer individuellen steuerlichen Situation.
Erstberatung für Verbraucher
Wenn Sie nur eine einmalige steuerliche Erstberatung wünschen und keine weitere Mandatierung geplant ist, richtet sich die Vergütung nach § 21 StBVV. Damit erhalten Sie eine erste fachliche Einschätzung Ihrer steuerlichen Fragestellung – ohne direkt ein laufendes Mandat einzugehen.
Bei Verbrauchern beträgt die Gebühr hiernach für eine Erstberatung höchstens 190 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einfachen und kurzen Anfragen kann die Vergütung entsprechend geringer ausfallen. Wenn Sie mich danach für weitere Leistungen beauftragen, wird die Gebühr in der Regel auf die anschließende Beauftragung angerechnet.
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel erst nach dem Beratungsgespräch (Absender: e-invoice@datev.de). Ein Vorschuss wird grundsätzlich nicht erhoben und bleibt besonderen Ausnahmefällen vorbehalten (z. B. bei Wohnsitz im Ausland).
Wovon die tatsächlichen Kosten abhängen
Eine strukturierte Zusammenarbeit ermöglicht eine effizientere Bearbeitung und wirkt sich damit oft positiv auf die Kosten aus, insbesondere wenn:
- die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und geordnet vorliegen,
- offene Fragen vor Bearbeitungsbeginn geklärt sind und
- ausreichend Zeit für die reguläre Bearbeitung eingeplant werden kann.
Ein höherer Bearbeitungsaufwand kann beispielsweise entstehen, wenn Unterlagen zunächst zusammengestellt oder nachträglich ergänzt werden müssen, wiederholte Rückfragen erforderlich sind oder das Finanzamt umfangreichere Nachfragen stellt.
Vor Beginn umfangreicherer oder voraussichtlich aufwendigerer Arbeiten erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Mein Ziel ist es, die Zusammenarbeit für Sie möglichst effizient, transparent und planbar zu gestalten. Dabei unterstütze ich Sie unter anderem mit strukturierten Checklisten zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen sowie digitalen Lösungen für eine reibungslose Zusammenarbeit.
Steuerliche Erstberatung
Für Verbraucher beträgt die Gebühr für eine steuerliche Erstberatung gemäß § 21 Abs. 1 StBVV höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch, darf diese Höchstgebühr nicht überschritten werden.
Beauftragen Sie mich anschließend mit weiteren Leistungen, rechne ich die Kosten des Erstgesprächs in der Regel auf den Folgeauftrag an.
Steuerberaterkosten mindern häufig Ihre Steuerlast
Je nach Art der Leistung können die Kosten eines Steuerberaters steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Dadurch können sich die tatsächlichen wirtschaftlichen Kosten reduzieren.
Ob und in welchem Umfang die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, richtet sich nach Ihrer individuellen steuerlichen Situation.
Beispielhafte Honorare
Die folgenden Kostenrahmen sollen Ihnen ein Gefühl für typische Größenordnungen geben:
| Leistung | Typischer Kostenrahmen*
(jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung mit mehreren Einkunftsarten (z. B. Arbeitnehmer, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) | ca. 350 € - 750 € |
|
Steuererklärungen für Freiberufler oder Einzelunternehmen
(inkl. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) |
ca. 500 € - 1.000 € |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen für kleine Kapitalgesellschaften (inkl. E-Bilanz, Offenlegung) |
ca. 1.000 € - 2.000 € |
|
Finanzbuchhaltung / laufende Buchführung
(inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung) |
monatlich ca. 100 € - 200 €
oder quartalsweise ca. 150 € - 300 € |
| Sonstige Leistungen im laufenden Mandat (z. B. Bescheidprüfung) |
in der Regel 115 € je Stunde |
*Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach Umfang, Komplexität und Besonderheiten des jeweiligen Auftrags. Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften der StBVV.
Beispielhafte Honorare
Die folgenden Kostenrahmen sollen Ihnen ein Gefühl für typische Größenordnungen geben:
| Leistung | Typischer Kostenrahmen*
(jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung mit mehreren Einkunftsarten (z. B. Arbeitnehmer, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) | ca. 350 € - 750 € |
|
Steuererklärungen für Freiberufler oder Einzelunternehmen
(inkl. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) |
ca. 500 € - 1.000 € |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen für kleine Kapitalgesellschaften (inkl. E-Bilanz, Offenlegung) |
ca. 1.000 € - 2.000 € |
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Finanzbuchhaltung / laufende Buchführung
(inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung) |
monatlich ca. 100 € - 200 €
oder quartalsweise ca. 150 € - 300 € |
| Weitere Zusatzleistungen und sonstige Beratungsgespräche im laufenden Mandat (z. B. Anträge, Bescheidprüfung, zusätzliche Vorarbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs) |
nach Zeitaufwand, in der Regel 115 € je Stunde (Zeitgebühr gemäß § 13 StBVV) |
| Umfangreiche und komplexe Beratungsleistungen (z. B. Steuerplanung, Gestaltungsberatung oder Beratung bei Immobilienerwerb und internationalem Steuerrecht) |
individuell nach Umfang, Aufwand und Komplexität, ggf. auf Basis einer Vergütungsvereinbarung |
*Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach Umfang, Komplexität und Besonderheiten des jeweiligen Auftrags. Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften der StBVV.
Erstberatung, Beratung und sonstige Leistungen
Eine Erstberatung dauert in der Regel etwa 60 Minuten. Sie erhalten dabei eine erste steuerliche Einschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen zu den nächsten möglichen Schritten sowie – soweit sinnvoll – ergänzende Unterlagen, etwa Merkblätter.
Bei einer anschließenden Beauftragung wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.
Für Verbraucher beträgt die Gebühr für eine steuerliche Erstberatung gemäß § 21 Abs. 1 StBVV maximal 190 € zzgl. USt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Beratung und kann bei einfacheren Fragestellungen entsprechend niedriger ausfallen. Bei unternehmerischen Mandaten wird die Vergütung individuell im Einzelfall vereinbart.
Sonstige Leistungen im Rahmen einer laufenden Zusammenarbeit – etwa die Prüfung von Steuerbescheiden, die Erstellung von Bescheinigungen oder Unterstützung bei Abschlussvorarbeiten – werden in der Regel mit einem Stundensatz von 115 € zzgl. USt abgerechnet.
Wie meine Honorare entstehen
Eine transparente und nachvollziehbare Vergütung ist für eine gute Zusammenarbeit wichtig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie meine Honorare entstehen, welche Kosten typischerweise anfallen und wie Sie durch eine strukturierte Zusammenarbeit unnötigen Aufwand vermeiden können.
Transparente Grundlage
Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Leistung und Mandat können ergänzend Pauschalhonorare (z. B. Offenlegung von Jahresabschlüssen) oder feste Zeitvergütungen (z. B. betriebswirtschaftliche Beratung) vereinbart werden.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Leistung und Mandat können ergänzend Pauschalhonorare oder Zeitvergütungen vereinbart werden. Mir ist wichtig, dass die voraussichtlichen Kosten für Sie nachvollziehbar und transparent sind.
Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen im Merkblatt Steuerberaterkosten sowie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Berlin.
Gut vorbereitete Unterlagen reduziert unnötigen Aufwand
Die Vergütung richtet sich nicht nach einem pauschalen Einheitspreis, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben der StBVV und den Umständen des jeweiligen Mandats. Dabei spielen insbesondere Umfang, Schwierigkeit und der erforderliche Arbeitsaufwand eine Rolle.
Wenn Ihre Unterlagen gut vorbereitet sind und die Abläufe klar sind, reduziert sich der erforderliche Bearbeitungsaufwand – solche Mandate kommen deshalb in der Regel günstiger weg. Braucht ein Fall viel Abstimmung, Rückfragen oder intensive Beratung, spiegelt sich das naturgemäß im Honorar wider.
Gerade bei laufenden Themen wie Steuererklärungen und Jahresabschlüssen ist der tatsächliche Bearbeitungsaufwand ein wichtiger Faktor. Deshalb dokumentiere ich die wesentlichen Tätigkeiten und Bearbeitungsschritte intern, um den jeweiligen Bearbeitungsaufwand nachvollziehbar berücksichtigen zu können.
Kostenlose Orientierung
Bevor wir ein Mandat starten, gibt es ein kostenloses Orientierungsgespräch (ca. 15 Minuten).
In diesem Gespräch klären wir:
- ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist
- welche Leistungen Sie konkret benötigen
- wie der weitere Ablauf aussehen kann
Wichtig: Dieses Gespräch dient der Orientierung. Eine individuelle steuerliche Beratung oder die Beantwortung konkreter Einzelfragen ist hier noch nicht enthalten. Für eine ausführliche Beratung oder die Prüfung Ihrer individuellen Situation vereinbaren wir im Anschluss gerne einen separaten Beratungstermin.
Beginn der Zusammenarbeit: Startpauschale
Für die Einrichtung eines neuen Mandats fällt eine einmalige Startpauschale von 150 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Die Startpauschale wird auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung vereinbart und bei anschließender Mandatserteilung vollständig auf das erste Honorar angerechnet. Bei Zusammenveranlagung oder unternehmerischen Mandaten fällt die Pauschale nur einmal an.
Die Pauschale umfasst die organisatorischen Schritte, die für einen strukturierten und reibungslosen Beginn unserer Zusammenarbeit erforderlich sind, insbesondere:
- gesetzlich erforderliche Geldwäscheprüfung
- Einrichtung Ihres Mandats in den erforderlichen Systemen einschließlich DATEV, notwendiger Vollmachten und Zugänge
- Organisation der digitalen Zusammenarbeit (z.B. Portale, sichere Datenwege)
- persönliches Aufnahme- und Planungsgespräch (bis zu 60 Minuten)
- Bereitstellung von Checklisten und weiteren Erstinformationen
So stellen wir sicher, dass von Anfang an alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen und die weitere Bearbeitung effizient erfolgen kann.
Sollte ich nach Prüfung der Unterlagen feststellen, dass eine Mandatsübernahme nicht möglich ist, informiere ich Sie transparent. In diesem Fall wird die Startpauschale selbstverständlich erstattet.
Nicht umfasst sind insbesondere die Einrichtung einer Buchhaltung oder ausführliche fachliche Beratung zu konkreten steuerlichen Gestaltungsfragen.