Mein Honorar
So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können
Mir ist wichtig, dass Sie bereits vor einer Beauftragung wissen, auf welcher Grundlage mein Honorar berechnet wird und mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen können.
Deshalb informiere ich Sie möglichst frühzeitig über die vorgesehene Abrechnungsart und gebe Ihnen – soweit dies bereits möglich ist – eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
Honorarrechner – schnell orientieren
Gut zu wissen: Die Honorarrechner geben Ihnen eine erste Orientierung für typische Leistungen. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei weiteren steuerlichen Fragestellungen, beispielsweise bei Anträgen, der Korrespondenz und Vertretung gegenüber Finanzbehörden oder der Prüfung von Steuerbescheiden. Die Abrechnung erfolgt – abhängig von der jeweiligen Tätigkeit – entweder nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung.
Wie mein Honorar berechnet wird
Für die meisten steuerlichen Leistungen richtet sich die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie bildet den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung steuerlicher Leistungen und sorgt für eine nachvollziehbare und einheitliche Abrechnung.
Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens richtet sich die konkrete Vergütung nach den Besonderheiten des jeweiligen Mandats.
Berücksichtigt werden insbesondere:
- der Gegenstandswert des Auftrags
- der Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit,
- der erforderliche Zeitaufwand sowie
- die Bedeutung der Angelegenheit.
Dadurch orientiert sich die Vergütung am konkreten Mandat und dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand.
Wann eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll ist
Für bestimmte Tätigkeiten ermöglicht die Steuerberatervergütungsverordnung keine angemessene Abbildung des tatsächlichen Bearbeitungsaufwands. In diesen Fällen vereinbare ich vor Beginn der Tätigkeit eine individuelle Vergütung, beispielsweise als Pauschalhonorar oder auf Grundlage einer Zeitgebühr. Dadurch besteht bereits im Vorfeld Klarheit über die voraussichtlichen Kosten.
Dies betrifft insbesondere:
- betriebswirtschaftliche Beratungen,
- besondere steuerlichen Fragestellungen,
- Tätigkeiten, deren Arbeitsaufwand sich im Voraus nicht zuverlässig abschätzen lässt,
- umfangreiche Aufarbeitungen oder Korrekturen vorhandener Unterlagen,
- Mandate mit besonderen Strukturen, bei denen die gesetzliche Gebührenberechnung den tatsächlichen Arbeitsaufwand nicht angemessen widerspiegeln würde.
Für einzelne begleitende Tätigkeiten, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, beträgt der Stundensatz in der Regel 115 € zzgl. Umsatzsteuer. Die konkrete Abrechnungsart wird vor Beginn der Tätigkeit mit Ihnen abgestimmt.
Bei unternehmerischen Mandaten kann in Einzelfällen auch eine vollständige Abrechnung aller vereinbarten Leistungen nach Zeitaufwand vereinbart werden. Dies kann beispielsweise die laufende Beratung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen umfassen. Der Stundensatz beträgt hierfür in der Regel 150 € zzgl. Umsatzsteuer.
Dieses Modell kann insbesondere bei hohen Gegenstandswerten und gut vorbereiteten Unterlagen sinnvoll sein. Die Vergütung orientiert sich dabei unmittelbar am tatsächlichen Bearbeitungsaufwand und schafft eine hohe Kostentransparenz.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen
Wenn Sie sich näher über die Berechnung von Steuerberaterhonoraren informieren möchten, finden Sie bei der Steuerberaterkammer Berlin und der Bundessteuerberaterkammer weiterführende Erläuterungen und Beispiele.
Eine kompakte Einführung bietet zudem das Merkblatt Steuerberaterkosten.
Honorarrahmen für häufige Leistungen:
| Leistung | Honorar* (jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung mit mehreren Einkunftsarten (z. B. Arbeitnehmer, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) | ca. 400 € - 900 € |
| Steuererklärungen für Freiberufler oder Einzelunternehmen (inkl. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) | ca. 350 € - 1.000 € |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen für kleine Kapitalgesellschaften (inkl. E-Bilanz, Offenlegung) | ca. 1.000 € - 2.500 € |
| Finanzbuchhaltung / laufende Buchführung (inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung) | monatlich ca. 100 € - 300 € oder quartalsweise ca. 150 € - 300 € |
| Sonstige Leistungen im laufenden Mandat (z. B. Anträge, Bescheidprüfung, Teilnahme an Betriebsprüfungen) | Abrechnung nach gesetzlicher Gebühr oder Vereinbarung - je nach Art der Leistung |
| Steuerliche Beratung / sonstige Auskünfte (mündlich/schriftlich) (z. B. Gestaltung, Planung und schriftliche Gutachten) | Abrechnung nach gesetzlicher Gebühr oder Vereinbarung - je nach Art der Leistung |
*Die genannten Honorare dienen der ersten Orientierung. Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach Umfang, Komplexität und Besonderheiten des jeweiligen Auftrags. Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Transparente Grundlage
Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese bildet im Regelfall eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Abrechnung steuerlicher Leistungen.
In bestimmten Fällen ist eine individuelle Vergütungsvereinbarung jedoch die sachgerechtere Lösung. Dies kann beispielsweise bei Pauschal- oder Zeitgebühren im Rahmen einer laufenden Zusammenarbeit sinnvoll sein. So lässt sich die Vergütung besser an die Besonderheiten des jeweiligen Mandats anpassen.
Dies betrifft insbesondere Leistungen, für die keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht (z. B. betriebswirtschaftliche Beratung). Ebenso kann eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein, wenn der tatsächliche Arbeitsaufwand im Voraus nicht verlässlich abschätzbar ist, etwa bei der Aufarbeitung mehrjähriger Fremdbuchhaltungen. Auch bei besonderen Mandatsstrukturen – beispielsweise Holding- oder vermögensverwaltenden Gesellschaften mit geringem laufendem Betreuungsaufwand trotz hoher Gegenstandswerte – kann sie zu einer angemesseneren Vergütung führen.
Mir ist wichtig, dass die voraussichtlichen Kosten für Sie jederzeit transparent und gut nachvollziehbar sind. Deshalb informiere ich Sie bereits vor einer Beauftragung über die vorgesehene Abrechnungsgrundlage sowie die zu erwartenden Kosten.
Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen im Merkblatt Steuerberaterkosten sowie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Berlin.
Schnell orientieren: Honorarrechner
Damit Sie sich bereits vor einer Anfrage einen ersten Überblick verschaffen können, stehen Ihnen mehrere Honorarrechner zur Verfügung. Diese ermöglichen eine unverbindliche Orientierung über die voraussichtlichen Kosten häufig nachgefragter Leistungen:
Für Leistungen, die sich nicht sinnvoll über einen Honorarrechner darstellen lassen und deren Vergütung nach der StBVV nach Zeitaufwand erfolgt (z. B. Bescheidprüfungen, Vorarbeiten zum Jahresabschluss oder die Begleitung von Betriebsprüfungen), erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
Die Zeitgebühr beträgt je angefangene Viertelstunde – abhängig von Art, Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit – zwischen 16,50 € und 41,00 € zzgl. Umsatzsteuer (entspricht je Stunde 66,00 € bis 164,00 € zzgl. Umsatzsteuer). Die Abrechnung nach Zeitaufwand kommt insbesondere bei Tätigkeiten zur Anwendung, deren Umfang im Vorfeld nicht verlässlich bestimmbar ist.
Bei Leistungen, für die die StBVV eine Wertgebühr vorsieht (z. B. bei Anträgen, Einspruchsverfahren), richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Abrechnung und Vorschüsse
Bei einer laufenden, unterjährigen Zusammenarbeit erfolgt die Abrechnung in der Regel quartalsweise.
Bei einmaligen oder jährlich wiederkehrenden Leistungen (z. B. Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen) erhalten Sie den Entwurf regelmäßig zusammen mit einer Vorschussrechnung.
Sofern sich im weiteren Verlauf keine zusätzlichen, zuvor nicht vorhersehbaren Tätigkeiten ergeben (z. B. aufgrund nachträglich eingereichter Unterlagen), entspricht diese Vorschussrechnung in der Regel bereits der späteren Schlussrechnung. Die Schlussrechnung erhalten Sie spätestens nach Abschluss der jeweiligen Angelegenheit bzw. steuerlichen Veranlagung.
Erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand, erhalten Sie zusammen mit der E-Rechnung einen Tätigkeitsnachweis, aus dem sich die einzelnen Bearbeitungsschritte nachvollziehen lassen.
Auf Wunsch kann zur vereinfachten Zahlungsabwicklung ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt werden.
Steuerberaterkosten können steuerlich berücksichtigt werden
Je nach Art der Leistung können die Kosten eines Steuerberaters steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Dadurch kann sich die tatsächliche finanzielle Belastung reduzieren.
Ob und in welchem Umfang die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, richtet sich nach Ihrer individuellen steuerlichen Situation.
Erstberatung
Wenn Sie ausschließlich eine einmalige steuerliche Erstberatung wünschen und keine weitere Mandatierung geplant ist, richtet sich die Vergütung nach § 21 StBVV.
Sie erhalten dabei eine erste fachliche Einschätzung Ihres steuerlichen Anliegens sowie Hinweise zum möglichen weiteren Vorgehen, ohne unmittelbar ein laufendes Mandat einzugehen.
Bei Verbrauchern beträgt die Gebühr für eine Erstberatung nach § 21 StBVV höchstens 190,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einfachen oder kürzeren Beratungen kann die Vergütung entsprechend geringer ausfallen.
Wenn Sie mich anschließend mit weiteren Leistungen beauftragen, wird die Gebühr regelmäßig auf die anschließende Beauftragung angerechnet.
Die Rechnung erhalten Sie grundsätzlich erst nach dem Beratungsgespräch per E-Mail (Absender: e-invoice@datev.de). Ein Vorschuss wird hierfür regelmäßig nicht erhoben und bleibt besonderen Ausnahmefällen vorbehalten (z. B. bei einem Wohnsitz im Ausland).
Wovon die tatsächlichen Kosten abhängen
Eine strukturierte Zusammenarbeit ermöglicht eine effizientere Bearbeitung und wirkt sich damit oft positiv auf die Kosten aus, insbesondere wenn:
- die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und geordnet vorliegen,
- offene Fragen vor Bearbeitungsbeginn geklärt sind und
- ausreichend Zeit für die reguläre Bearbeitung eingeplant werden kann.
Ein höherer Bearbeitungsaufwand kann beispielsweise entstehen, wenn Unterlagen zunächst zusammengestellt oder nachträglich ergänzt werden müssen, wiederholte Rückfragen erforderlich sind oder das Finanzamt umfangreichere Nachfragen stellt.
Vor Beginn umfangreicherer oder voraussichtlich aufwendigerer Arbeiten erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Mein Ziel ist es, die Zusammenarbeit für Sie möglichst effizient, transparent und planbar zu gestalten. Dabei unterstütze ich Sie unter anderem mit strukturierten Checklisten zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen sowie digitalen Lösungen für eine reibungslose Zusammenarbeit.
Steuerliche Erstberatung
Für Verbraucher beträgt die Gebühr für eine steuerliche Erstberatung gemäß § 21 Abs. 1 StBVV höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch, darf diese Höchstgebühr nicht überschritten werden.
Beauftragen Sie mich anschließend mit weiteren Leistungen, rechne ich die Kosten des Erstgesprächs in der Regel auf den Folgeauftrag an.
Steuerberaterkosten mindern häufig Ihre Steuerlast
Je nach Art der Leistung können die Kosten eines Steuerberaters steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Dadurch können sich die tatsächlichen wirtschaftlichen Kosten reduzieren.
Ob und in welchem Umfang die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, richtet sich nach Ihrer individuellen steuerlichen Situation.
Beispielhafte Honorare
Die folgenden Kostenrahmen sollen Ihnen ein Gefühl für typische Größenordnungen geben:
| Leistung | Typischer Kostenrahmen*
(jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung mit mehreren Einkunftsarten (z. B. Arbeitnehmer, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) | ca. 350 € - 750 € |
|
Steuererklärungen für Freiberufler oder Einzelunternehmen
(inkl. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) |
ca. 500 € - 1.000 € |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen für kleine Kapitalgesellschaften (inkl. E-Bilanz, Offenlegung) |
ca. 1.000 € - 2.000 € |
|
Finanzbuchhaltung / laufende Buchführung
(inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung) |
monatlich ca. 100 € - 200 €
oder quartalsweise ca. 150 € - 300 € |
| Weitere Zusatzleistungen und sonstige Beratungsgespräche im laufenden Mandat (z. B. Anträge, Bescheidprüfung, zusätzliche Vorarbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs) |
nach Zeitaufwand, in der Regel 115 € je Stunde (Zeitgebühr gemäß § 13 StBVV) |
| Umfangreiche und komplexe Beratungsleistungen (z. B. Steuerplanung, Gestaltungsberatung oder Beratung bei Immobilienerwerb und internationalem Steuerrecht) |
individuell nach Umfang, Aufwand und Komplexität, ggf. auf Basis einer Vergütungsvereinbarung |
*Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach Umfang, Komplexität und Besonderheiten des jeweiligen Auftrags. Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften der StBVV.
Erstberatung, Beratung und sonstige Leistungen
Eine Erstberatung dauert in der Regel etwa 60 Minuten. Sie erhalten dabei eine erste steuerliche Einschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen zu den nächsten möglichen Schritten sowie – soweit sinnvoll – ergänzende Unterlagen, etwa Merkblätter.
Bei einer anschließenden Beauftragung wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.
Für Verbraucher beträgt die Gebühr für eine steuerliche Erstberatung gemäß § 21 Abs. 1 StBVV maximal 190 € zzgl. USt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Beratung und kann bei einfacheren Fragestellungen entsprechend niedriger ausfallen. Bei unternehmerischen Mandaten wird die Vergütung individuell im Einzelfall vereinbart.
Sonstige Leistungen im Rahmen einer laufenden Zusammenarbeit – etwa die Prüfung von Steuerbescheiden, die Erstellung von Bescheinigungen oder Unterstützung bei Abschlussvorarbeiten – werden in der Regel mit einem Stundensatz von 115 € zzgl. USt abgerechnet.
Wie meine Honorare entstehen
Eine transparente und nachvollziehbare Vergütung ist für eine gute Zusammenarbeit wichtig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie meine Honorare entstehen, welche Kosten typischerweise anfallen und wie Sie durch eine strukturierte Zusammenarbeit unnötigen Aufwand vermeiden können.
Transparente Grundlage
Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Leistung und Mandat können ergänzend Pauschalhonorare (z. B. Offenlegung von Jahresabschlüssen) oder feste Zeitvergütungen (z. B. betriebswirtschaftliche Beratung) vereinbart werden.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Leistung und Mandat können ergänzend Pauschalhonorare oder Zeitvergütungen vereinbart werden. Mir ist wichtig, dass die voraussichtlichen Kosten für Sie nachvollziehbar und transparent sind.
Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen im Merkblatt Steuerberaterkosten sowie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Berlin.
Gut vorbereitete Unterlagen reduziert unnötigen Aufwand
Die Vergütung richtet sich nicht nach einem pauschalen Einheitspreis, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben der StBVV und den Umständen des jeweiligen Mandats. Dabei spielen insbesondere Umfang, Schwierigkeit und der erforderliche Arbeitsaufwand eine Rolle.
Wenn Ihre Unterlagen gut vorbereitet sind und die Abläufe klar sind, reduziert sich der erforderliche Bearbeitungsaufwand – solche Mandate kommen deshalb in der Regel günstiger weg. Braucht ein Fall viel Abstimmung, Rückfragen oder intensive Beratung, spiegelt sich das naturgemäß im Honorar wider.
Gerade bei laufenden Themen wie Steuererklärungen und Jahresabschlüssen ist der tatsächliche Bearbeitungsaufwand ein wichtiger Faktor. Deshalb dokumentiere ich die wesentlichen Tätigkeiten und Bearbeitungsschritte intern, um den jeweiligen Bearbeitungsaufwand nachvollziehbar berücksichtigen zu können.
Kostenlose Orientierung
Bevor wir ein Mandat starten, gibt es ein kostenloses Orientierungsgespräch (ca. 15 Minuten).
In diesem Gespräch klären wir:
- ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist
- welche Leistungen Sie konkret benötigen
- wie der weitere Ablauf aussehen kann
Wichtig: Dieses Gespräch dient der Orientierung. Eine individuelle steuerliche Beratung oder die Beantwortung konkreter Einzelfragen ist hier noch nicht enthalten. Für eine ausführliche Beratung oder die Prüfung Ihrer individuellen Situation vereinbaren wir im Anschluss gerne einen separaten Beratungstermin.
Beginn der Zusammenarbeit: Startpauschale
Für die Einrichtung eines neuen Mandats fällt eine einmalige Startpauschale von 150 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Die Startpauschale wird auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung vereinbart und bei anschließender Mandatserteilung vollständig auf das erste Honorar angerechnet. Bei Zusammenveranlagung oder unternehmerischen Mandaten fällt die Pauschale nur einmal an.
Die Pauschale umfasst die organisatorischen Schritte, die für einen strukturierten und reibungslosen Beginn unserer Zusammenarbeit erforderlich sind, insbesondere:
- gesetzlich erforderliche Geldwäscheprüfung
- Einrichtung Ihres Mandats in den erforderlichen Systemen einschließlich DATEV, notwendiger Vollmachten und Zugänge
- Organisation der digitalen Zusammenarbeit (z.B. Portale, sichere Datenwege)
- persönliches Aufnahme- und Planungsgespräch (bis zu 60 Minuten)
- Bereitstellung von Checklisten und weiteren Erstinformationen
So stellen wir sicher, dass von Anfang an alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen und die weitere Bearbeitung effizient erfolgen kann.
Sollte ich nach Prüfung der Unterlagen feststellen, dass eine Mandatsübernahme nicht möglich ist, informiere ich Sie transparent. In diesem Fall wird die Startpauschale selbstverständlich erstattet.
Nicht umfasst sind insbesondere die Einrichtung einer Buchhaltung oder ausführliche fachliche Beratung zu konkreten steuerlichen Gestaltungsfragen.
Sonstige und ergänzende Leistungen
Im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit können weitere begleitende Leistungen übernommen werden, an. Hierzu gehören beispielsweise
- die Prüfung von Steuerbescheiden,
- steuerliche Anträge,
- Einspruchsverfahren,
- die Begleitung von Betriebsprüfungen,
- Vorarbeiten zum Jahresabschluss,
- Abstimmung mit Behörden und sonstige administrative Tätigkeiten
Für diese Leistungen orientiere ich mich – soweit gesetzlich zulässig – bei meiner internen Honorarkalkulation in der Regel an einem Stundensatz von 115 € zzgl. Umsatzsteuer.
Die tatsächliche Abrechnung erfolgt selbstverständlich nach den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung innerhalb des jeweiligen Gebührenrahmens oder – sofern gesetzlich vorgesehen – auf Grundlage einer zuvor vereinbarten Vergütungsvereinbarung.