Mein Honorar

Wie wird abgerechnet?

Mein Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie sieht für viele steuerliche Leistungen – insbesondere Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung – einen gesetzlichen Gebührenrahmen vor. 

Weitere Informationen und Honorarbeispiele finden Sie in meinem Informationsblatt „Honorare für Steuerberater“ (PDF) sowie bei der Steuerberaterkammer Berlin

Individuelle Vereinbarungen

Bei unterjähriger Zusammenarbeit, umfangreicheren Projekten oder besonderen Beratungsleistungen kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Je nach Tätigkeit können dabei Pauschalhonorare, eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder eine Kombination aus beidem vereinbart werden.

Beispiel: Festpreis mit Zeitabrechnung bei Mehraufwand

Die Mittelgebühr wird als Festpreis vereinbart und schafft damit eine verlässliche Kalkulationsgrundlage. Nur wenn der Auftrag erheblich umfangreicher wird, kann auf eine Abrechnung nach Zeitaufwand gewechselt werden. Der Zeitansatz beträgt dabei 115 € je Stunde zzgl. Umsatzsteuer.

Abrechnung und Zahlung

Bei laufenden oder umfangreicheren Aufträgen können Vorschüsse angefordert werden. Bei der unterjährigen Finanzbuchhaltung erfolgt die Abrechnung im Regelfall vierteljährlich, bei Steuererklärungen regelmäßig mit Übersendung der Entwurfsfassung. 

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs kann ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet werden.

Honorbeispiele für häufige Leistungen:
Leistung Honorar*
(jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
Einkommensteuererklärung mit mehreren Einkunftsarten (z. B. Arbeitnehmer, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) ca. 400 € - 900 €
Steuererklärungen für Freiberufler oder Einzelunternehmen (inkl. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ca. 350 € - 1.000 €
Jahresabschluss und Steuererklärungen für kleine Kapitalgesellschaften (inkl. E-Bilanz, Offenlegung) ca. 1.000 € - 2.500 €
Finanzbuchhaltung (inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldung) monatlich ca. 100 € - 300 €
oder quartalsweise ca. 150 € - 300 €
Sonstige Leistungen im laufenden Mandat (z. B. Anträge, Bescheidprüfung, Teilnahme an Betriebsprüfungen) Abrechnung nach gesetzlicher Gebühr oder Vereinbarung
- je nach Art der Leistung
Steuerliche Beratung / sonstige Auskünfte (mündlich/schriftlich) (z. B. Gestaltung, Planung und schriftliche Gutachten) Abrechnung nach gesetzlicher Gebühr oder Vereinbarung
- je nach Art der Leistung

*Die genannten Honorare dienen der ersten Orientierung. Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach Umfang, Komplexität und Besonderheiten des jeweiligen Auftrags. Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

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